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Stabsstelle Inklusion

Stabsstelle Inklusion, Kompetenzzentren

Der LVR-Fachbereich Schulen und Serviceleistungen hat aufgrund dem in Artikel 24 der VN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) konstituierten individuellen Recht auf Bildung eine Stabsstelle Inklusion eingerichtet.

Die Stabsstelle ist Anlauf- und Beratungsstelle für alle Fragen der Integration, Inklusion, Gemeinsamer Unterricht und Kompetenzzentren sonderpädagogische Förderung, sofern Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache (Sek I) sowie Körperliche und motorische Entwicklung tangiert sind. Darüber hinaus werden auch Schulträger und Schulen beraten.

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