Häufig gestellte Fragen
Allgemein
Auf welche Schule muss mein Kind gehen?
Voraussetzung für den Besuch einer LVR-Förderschule ist die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs mit einem entsprechenden Förderschwerpunkt durch die Schulaufsichtsbehörde.
Die für Ihren Wohnort zuständige Förderschule finden Sie hier
Personal
Welche Therapieangebote gibt es?
In den LVR-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung sowie an der LVR-Louis-Braille-Schule Düren, Förderschwerpunkt Sehen und der LVR-Max-Ernst-Schule Euskirchen, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation werden
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Logopädie (nicht an allen Schulen)
- Motopädie (nur vereinzelt)
angeboten.
Sollten sie weitere Informationen zu den einzelnen Berufsgruppen wünschen, werden Ihnen die betreffenden Schulen gerne Auskunft geben.
Hier können Sie sich über Stellenangebote des LVR informieren
Wer ist für die Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer zuständig?
Die Kosten für Integrationshelfer übernehmen die für den Wohnort zuständigen Sozialhilfeträger (Stadt, Gemeinde) auf Antrag. Die Vermittlung von geeigneten Kräften übernehmen häufig gemeinnützige Einrichtungen, z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst.
Wer ist für die Lehrer an den Förderschulen zuständig?
Für die Lehrkräfte an den LVR-Förderschulen sind je nach Einzugsgebiet die Bezirksregierungen Düsseldorf oder Köln zuständig.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.bezreg-koeln.nrw.de/brk internet/index.html
www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
OGS (Offene Ganztagsschule)
Kann mein Kind an der OGS teilnehmen?
Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs und der Klassen 5 und 6 der Sekundarstufe I können an den Angeboten der offenen Ganztagsschule (OGS) der jeweiligen LVR-Förderschule teilnehmen, sofern Plätze zur Verfügung stehen.
Auch für Kinder im Förderschulkindergarten der LVR-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation gibt es je nach Verfügbarkeit Betreuungsangebote im Rahmen der OGS. die Schulleitungen und der Träger der OGS beraten die Eltern gerne über die Aufnahmemöglichkeiten.
Was kostet die OGS?
Für den Besuch der OGS wird ein einkommensabhängiger Elternbeitrag erhoben. Die Beiträge sind gestaffelt und liegen zwischen 20 und 100 Euro monatlich. Bei geringem Einkommen kann der Elternbeitrag entfallen. Für Geschwisterkinder in der OGS einer LVR-Förderschule wird kein Elternbeitrag berechnet.
Die OGS-Träger in den Schulen informieren Sie gerne über die soziale Staffelung der Elternbeiträge und über Möglichkeiten der Beitragsbefreiung oder Übernahme der Elternbeiträge durch die wirtschaftliche Jugendhilfe.
Kostenerstattung für Fahrten zu Kindertagesstätten und Sonderkindergärten
Wer hat einen Anspruch auf Fahrkostenerstattung?
Personen, die Anspruch auf die Gewährung von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in teilstationären und vollstationären Einrichtungen haben.
Die Rechtsgrundlage ist § 53 Sozialgesetzbuch XII (SGB) in Verbindung mit § 97 Absatz 2 SGB XII.
Zur Eingliederungshilfe gehören auch die Beförderungskosten zur Einrichtung.
Wer übernimmt Sonderfahrkosten?
Zu den Sonderfahrkosten zählen
- Einzelbeförderung, sofern sie behinderungsbedingt ist
- vorzeitige Heimfahrten oder spätere Zubringungen
- Einsatz einer Begleitperson bei der Beförderung von weniger als 5 Kindern
Wird die Fahrkostenerstattung direkt an die Eltern gezahlt?
Die Fahrkostenerstattung läuft immer über den jeweils zuständigen Träger der heilpädagogischen oder integrativen Kindertagesstätte.
Über diesen sind auch die Anträge der Eltern auf Fahrkostenerstattung zu stellen.
Wo finde ich den für mich richtigen Vordruck (Träger, Unternehmer, Eltern)?
Die entsprechenden Vordrucke finden Sie hier:
- Antrag der Eltern auf Fahrkostenerstattung/Einrichtung eines Zubringerdienstes (PDF, 4 KB)
- Leistungsbeschreibung (vom Unternehmer auszufüllen) (PDF, 15 KB)
- Merkblatt für den Zubringerdienst (PDF, 26 KB)
- Ausschreibung (Bewerbungsbedingungen) (PDF, 24 KB)
- Ausschreibung (Leistungsverzeichnis) (PDF, 17 KB)
- Kostenaufstellung für den Fahrdienst (Träger) (PDF, 5 KB)
Inklusion
Inklusionspauschale, was ist das?
Die Inklusionspauschale ist eine finanzielle Förderung, um die Teilnahme am Unterricht in einer allgemeinen Schule zu ermöglichen, wenn der Schulträger selbst dazu nicht in der Lage ist.
Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe übernimmt der LVR die Kosten für technische Hilfsmittel, zusätzliche Ausstattungsgegenstände, bauliche Maßnahmen, Therapie-/Pflegekräfte und Schülerspezialverkehr?
Voraussetzung: Das Kind würde ohne die Übernahme der Kosten eine LVR-Förderschule besuchen.
Die Höhe der Fördermittel ist abhängig vom Förderschwerpunkt und wird jährlich angepasst.
Mein Kind ist schon im GU. Kann es trotzdem noch unterstützende Hilfsmittel bekommen?
Technische Hilfsmittel aus dem Gerätepool, wie beispielsweise ein Bildschirmlesegerät, sind jederzeit möglich.
Fördermittel aus der Inklusionspauschale können nur dann gezahlt werden, wenn ansonsten eine Rückschulung an einer LVR-Förderschule erforderlich würde.




Was ist das?