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Häufig gestellte Fragen

Allgemein

Auf welche Schule muss mein Kind gehen?

Voraussetzung für den Besuch einer LVR-Förderschule ist die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs mit einem entsprechenden Förderschwerpunkt durch die Schulaufsichtsbehörde.

Hier finden Sie die für Ihren Wohnort zuständige Förderschule

Personal

Welche Therapieangebote gibt es?

In den LVR-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung sowie an der LVR-Louis-Braille-Schule Düren, Förderschwerpunkt Sehen und der LVR-Max-Ernst-Schule Euskirchen, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation werden

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Logopädie (nicht an alle Schulen)
  • Motopädie (nur vereinzelt)

angeboten.
Sollten sie weitere Informationen zu den einzelnen Berufsgruppen wünschen, werden Ihnen die betreffenden Schulen gerne Auskunft geben.

Hier können Sie sich über Stellenangebote des LVR informieren


Wer ist für die Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer zuständig?

Die Kosten für Integrationshelfer übernehmen die für den Wohnort zuständigen Sozialhilfeträger (Stadt, Gemeinde) auf Antrag. Die Vermittlung von geeigneten Kräften übernehmen häufig gemeinnützige Einrichtungen, z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst.


Wer ist für die Lehrer an den Förderschulen zuständig?

Für die Lehrkräfte an den LVR-Förderschulen sind je nach Einzugsgebiet die Bezirksregierungen Düsseldorf oder Köln zuständig.

Hier finden Sie weitere Informationen:

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OGS (Offene Ganztagsschule)

Kann mein Kind an der OGS teilnehmen?

Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs und der Klassen 5 und 6 der Sekundarstufe I können an den Angeboten der offenen Ganztagsschule (OGS) der jeweiligen LVR-Förderschule teilnehmen, sofern Plätze zur Verfügung stehen.
Auch für Kinder im Förderschulkindergarten der LVR-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation gibt es je nach Verfügbarkeit Betreuungsangebote im Rahmen der OGS. die Schulleitungen und der Träger der OGS beraten die Eltern gerne über die Aufnahmemöglichkeiten.


Was kostet die OGS?

Für den Besuch der OGS wird ein einkommensabhängiger Elternbeitrag erhoben. Die Beiträge sind gestaffelt und liegen zwischen 20 und 100 Euro monatlich. Bei geringem Einkommen kann der Elternbeitrag entfallen. Für Geschwisterkinder in der OGS einer LVR-Förderschule wird kein Elternbeitrag berechnet.
Die OGS-Träger in den Schulen informieren Sie gerne über die soziale Staffelung der Elternbeiträge und über Möglichkeiten der Beitragsbefreiung oder Übernahme der Elternbeiträge durch die wirtschaftliche Jugendhilfe.

Mehr Informationen über die Offene Ganztagsschule

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Inklusion

Inklusionspauschale, was ist das?

Die Inklusionspauschale ist eine finanzielle Förderung, um die Teilnahme am Unterricht in einer allgemeinen Schule zu ermöglichen. Mit der Inklusionspauschale unterstützt der LVR Schulträger auf freiwilliger Basis: zum Beispiel bei Umbaumaßnahmen oder der Anschaffung von technischen Hilfsmitteln. Mehr über den Förderumfang und die Fördervoraussetzungen erfahren Sie hier:

Die LVR-Inklusionspauschale

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