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Inklusionspauschale beantragen

Alle Informationen zum Antrag auf LVR-Förderung: Wo und wie kann ich die Förderung beantragen? Welche Unterlagen sind erforderlich? Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?

Eine Schülerin mit Sehbehinderung sitzt am Rechner und schreibt. Auf dem Monitor sieht man vergrößerte Buchstaben. Fozo: Ludger Ströter, LVR
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Als Schulträger beantragen Sie die Inklusionspauschale vor der Aufnahme der Schülerin bzw. des Schülers beim LVR-Dezernat Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung. Voraussetzung für die Förderung ist der festgelegte vorrangige Förderschwerpunkt: Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache (Sek. I) oder Körperliche und motorische Entwicklung. Fördervoraussetzung ist, dass die Ihnen zur Verfügung gestellten Landesmittel zur Umsetzung der schulischen Inklusion bereit verausgabt sind. Hiervon ausgenommen sind Schulträger aus Kommunen, die am Stärkungspakt teilnehmen. Ferner soll die allgemeine Schule möglichst die dem Wohnort des Kindes nächstgelegene Schule mit Gemeinsamen Lernen sein.


Antragsunterlagen

Ihr Antrag umfasst folgende Unterlagen:

  • ausgefüllter Vordruck "Antrag auf Inklusionspauschale"
  • Nachweis über den vorrangigen Förderschwerpunkt SE, HK, SQ Sek. I, KME (z.B. AO-SF-Bescheid, Bescheid des Schulamtes)
  • Jeweils ein Kostenvoranschlag zu den durch die sonderpädagogische Expertise festgestellten Bedarfen

Stichtag: 31. Mai

Ihre vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zum 31. Mai des Jahres bei uns eingegangen sein.


Förderhöhe kann bis zu 100 % betragen

Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen prüfen wir die grundsätzliche Förderfähigkeit. Über die endgültige Förderhöhe entscheiden wir nach dem Stichtag und in Abhängigkeit der eingegangenen Anträge. Liegt das Gesamtantragsvolumen höher als die zur Verfügung stehenden Mittel, erfolgt eine prozentuale Kürzung über alle Anträge. Sie können dann mit einer Anteilsfinanzierung rechnen. Darüber hinaus dürfen die jeweiligen Höchstbeträge je Förderschwerpunkt nicht überschritten werden.

Per Bescheid wird Ihnen im Anschluss die Förderfähigkeit und die jeweilige Förderhöhe im Einzelfall mitgeteilt. Die Auszahlung der Fördergelder an die Antragsteller erfolgt im Anschluss. Nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme weisen die Schulträger die Mittelverwendung mit vereinfachtem Verwendungsnachweis bis spätestens 31.07. des Folgejahres nach.


Vordruck zum Download:

So erreichen Sie uns:

Antragsunterlagen sowie Nachweise richten Sie bitte postalisch an folgende Adresse oder gerne per E-Mail:

Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Schulen, 52.21
z. Hd. Frau Fass/ Frau Franzen
50663 Köln


Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung:

Städteregion Aachen, Kreis Mettmann, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Wesel, Bonn, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Leverkusen, Mülheim a.d.R., Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal

Kein Portraitbild vorhanden

Birgit Fass

Telefon

workTelefon:
0221 809-4666
faxTelefax:
0221 8284-4779

E-Mail

Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Kreis Kleve, Rhein-Kreis-Neuss, Kreis Viersen, Köln, Krefeld und Mönchengladbach

Kein Portraitbild vorhanden

Stefanie Franzen

Telefon

workTelefon:
0221 809-4417
faxTelefax:
0221 8284-3990

E-Mail