Zum Inhalt springen

Ergänzende Links
Auswahl der Sprachversion

Antragsverfahren für Schulträger

Zum Antragsverfahren zur Förderung des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern in allgemeinen Schulen hat der LVR einen Vordruck entwickelt. Er dient der Festlegung, welche Voraussetzungen für den einzelnen Schüler erforderlich sind, um die Beschulung an einer allgemeinen Schule zu ermöglichen

Mit dem Vordruck „Zuweisung des Förderortes und Festlegung der Erfordernisse für die Beschulung im gemeinsamen Unterricht (GU)“ wird eindeutig festgestellt, unter welchen Voraussetzungen Schüler mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache (Sek. I) und Körperliche und motorische Entwicklung an einer allgemeinen Schule unterrichtet werden können.

Dieser Vordruck sollte im Rahmen des Verfahrens zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) in Abstimmung zwischen der Schulaufsicht, den beratenden Sonderschulpädagogen und den Lehrern der allgemeinen Schule ausgefüllt werden.

Fällt aufgrund des AO-SF die gemeinsame, mit den Eltern abgestimmte, Entscheidung für eine Beschulung an einer allgemeinen Schule, dient der ausgefüllte und von allen Beteiligten unterzeichnete Vordruck als Grundlage für den Umfang der Förderung durch den LVR.

Schulträger der allgemeinen Schulen können beim LVR Schülerarbeitsplatzausstattungen für Körper- und Sinnesbehinderte aus dem Gerätepool oder dem Finanzpool des LVR beantragen oder ergänzende Sach-, Personal- und Umbaukosten aus der Inklusionspauschale. Der formlose Antrag muss eine Bestätigung enthalten, dass der Schulträger der allgemeinen Schule nicht in der Lage ist, die beantragten Hilfsmittel zu finanzieren. Darüber hinaus muss der Bescheid nach AO-SF und der Vordruck „Zuweisung des Förderortes und Festlegung der Erfordernisse für die Beschulung im GU“ vorgelegt werden.

Nach oben.

Das Antragsverfahren

  • Im Rahmen des AO-SF-Verfahrens: Feststellung des Förderschwerpunktes Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache (Sek. I) oder Körperliche und motorische Entwicklung (Bescheid AO-SF)
  • Feststellung der zusätzlich erforderlichen sachlichen oder personellen Ausstattung (Vordruck "Zuweisung des Förderortes und Festlegung der Erfordernisse für die Beschulung im GU" )
  • Dem formlosen Antrag des Schulträgers der allgemeinen Schule an den LVR sind beizufügen:

    • Bescheid AO-SF,
    • Vordruck "Zuweisung des Förderortes und Festlegung der Erfordernisse für die Beschulung im GU",
    • Bestätigung, dass der Schulträger nicht in der Lage ist, die beantragten Hilfsmittel zu finanzieren.

Nach oben.

Anträge richten Sie bitte an

Landschaftsverband Rheinland
Fachbereich Schulen und Serviceleistungen
50663 Köln

Nach oben.

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter

Kein Bild vorhanden

Stefanie Heiber

Telefon

workTelefon:
0221 809-6925

E-Mail

Portrait von  Wilfried Kölzer

Herr Wilfried Kölzer

Mitarbeiter

Schulen > Fachbereich Schulen u. Serviceleistungen. 44.00.

Telefon

workTelefon:
0221 809-6160
faxTelefax:
0221 8284-0826

E-Mail

Themen und Aufgaben:

Mitarbeiter

Inklusionspauschale und Grundsatzfragen Inklusion

Stichwörter: