Fördermöglichkeiten
Zur Förderung des gemeinsamen Lernens stellt der LVR auf freiwilliger Basis Mittel zur Verfügung, damit auch Kinder und Jugendliche mit Handicap eine allgemeine Schule besuchen können.
Die Inklusionspauschale bietet vielseitige Fördermöglichkeiten um das gemeinsame Lernen zu ermöglichen. Sie reichen von behindertengerechten Schulmöbeln über technische Hilfsmittel und Rollstuhlrampen bis hin zu Therapie und Pflege.
Das Förderprogramm unterstützt Kinder und Jugendliche mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache (Sek. I) und körperliche und motorische Entwicklung.
Mit der Inklusionspauschale geht der LVR einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem inklusiven Schulsystem. Die bisher bestehenden Fördermöglichkeiten des Finanz- und Gerätepools sind nun Bestandteile der Inklusionspauschale. Diese umfasst:
- Sach-Ausstattung wie zum Beispiel Pflegeliegen, Stehständer oder Lagerungshilfen.
- Personalkosten für Therapie und Pflege werden nach dem LVR-Standard an den zuständigen Schulträger überwiesen. Der Schulträger stellt die ordnungsgemäße, erforderliche Therapie und Pflege der Schülerinnen und Schüler sicher.
- Technische Hilfsmittel, die einen weitergehenden Ausgleich der behinderungsbedingten Beeinträchtigungen ermöglichen.
- Weitere notwendige Maßnahmen, wie zum Beispiel Schülerspezialverkehr oder Umbaumaßnahmen, werden nach Vorlage der entsprechenden Nachweise an den zuständigen Träger der allgemeinen Schule überwiesen.





Was ist das?