Gerätepool
Hilfe über den Gerätepool

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- Aus Mitteln des LVR-Gerätepools werden notwendige Hilfsmittel wie zum Beispiel spezielle Computer für Menschen mit Sehbehinderung finanziert.
Um Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Besuch einer Regelschule zu ermöglichen, stellt der LVR Finanzmittel für die Beschaffung von behinderungsspezifischen Hilfsmitteln bereit. Diese Hilfsmittel werden aus dem so genannten „Gerätepool" finanziert.
Die Mittel aus dem Gerätepool dürfen nur zur Beschaffung von Hilfsmitteln eingesetzt werden, die körper- und sinnesbehinderten Schülerinnen und Schülern zum Ausgleich ihrer Beeinträchtigungen beim Besuch einer allgemeinen Schule dienen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Lehr-, Lern- und Unterrichtsmittel, bauliche Maßnahmen, Schulmobiliar und Personalkosten. Eine Vorraussetzung für die Förderung ist, dass die Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben und anstelle der allgemeinen Schule sonst eine LVR-Förderschule besuchen müssten.
Hat eine Schule die benötigten Hilfsmittel beim Landschaftsverband Rheinland beantragt, beschafft der LVR – in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Schulträgern – die notwendigen Hilfsgeräte.
Die Hilfsgeräte werden den Schulen leihweise für die benötigte Zeit zur Verfügung gestellt. Wenn die behinderten Kinder andere Hilfsmittel benötigen oder auf eine Sonderschule wechseln, können die Geräte bei Bedarf anderen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden.




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