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Inklusionspauschale

Hilfe über die Inklusionspauschale

Mit der „Inklusionspauschale“ geht der LVR einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem inklusiven Schulsystem und schließt die bisherigen Fördermöglichkeiten (Finanz- oder Gerätepool) mit ein.

Dabei gelten folgende Regelungen:

  • Umfasst die Förderung ausschließlich sächliche Ausstattung, wird diese durch den LVR finanziert. Der LVR beschafft die Ausstattung in Absprache mit dem Schulträger der allgemeinen Schule. Mit Ablauf der Abschreibungsfrist geht die Ausstattung in den Besitz der allgemeinen Schule über.
  • Technische Hilfsmittel, die einen weitergehenden Ausgleich der behinderungsbedingten Beeinträchtigungen ermöglichen, können gefördert werden.
  • Personalkosten für Therapie und Pflege werden nach dem derzeitigen LVR-Standard an den zuständigen Schulträger überwiesen. Der Schulträger stellt die ordnungsgemäße, erforderliche Therapie und Pflege der Schülerinnen und Schüler sicher.
  • Darüber hinaus gehende Kosten für notwendige Maßnahmen, wie Schülerspezialverkehr, Umbaumaßnahmen usw., werden nach Vorlage der entsprechenden Nachweise an den zuständigen Schulträger der allgemeinen Schule überwiesen.

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Stefanie Heiber

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