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Inklusives Schulsystem: Hintergrundinformationen

Deutschland hat sich mit dem Beitritt zur UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu ermöglichen. Eine Schlüsselrolle spielt dabei ein inklusives Schulsystem, das gemeinsames Lernen von Kindern – mit und ohne Behinderung – fördert.

Die Vereinten Nationen haben am 13. Dezember 2006 das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ (kurz: Behindertenrechtskonvention) verabschiedet. Ziel dieses internationalen Übereinkommens ist es, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und Ausgrenzung aus Gemeinschaft und Gesellschaft zu unterbinden. In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 in Kraft getreten.

Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben.

Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention

Artikel 24 der Konvention sichert Menschen mit Behinderung ein individuelles Recht auf Bildung zu. Um dieses Recht zu verwirklichen, dürfen Menschen nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinem Bildungssystem ausgeschlossen werden. Vielmehr muss ihnen die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der Gemeinschaft, in der sie leben, ein inklusives Schulsystem zu besuchen.

Integration oder Inklusion?

Die Forderung nach einem inklusiven Schulsystem geht über den Begriff der Integration hinaus. Während bei der Integration eine Anpassungsleistung des behinderten Kindes an das bestehende Schulsystem verlangt wird, ist es Ziel der Inklusion, das allgemeine Schulsystem an die Bedürfnisse behinderter Kinder anzupassen. Die Individualität der Kinder soll dabei nicht nur respektiert, sondern als Vielfalt und Bereicherung anerkannt werden.

Wie fördert der LVR ein inklusives Schulsystem?

Bereits vor Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention war es ein wichtiges Ziel des Landschaftsverbands Rheinland (LVR), den Aufbau eines inklusiven Schulsystems zu unterstützen. Dabei sind das Wohl des Kindes und der Elternwille gleichermaßen zu berücksichtigen. Besonders bei der ansteigenden Zahl an Kindern und Jugendlichen, die eine Mehrfachbehinderung haben und eine intensive Pflege benötigen, muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine individuelle Förderung an einer allgemeinen Schule möglich und sinnvoll ist. Der LVR fördert den Besuch von behinderten Kindern in Regelschulen, wenn Eltern dies wünschen. Er berät die Eltern und bietet vielfältige Unterstützungsmaßnahmen an.

Unterstützungsmaßnahmen

Um Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen, stellt der LVR auf freiwilliger Basis seit vielen Jahren Finanzmittel für die Beschaffung von behinderungsspezifischen Hilfsmitteln bereit.

Im Rahmen der Frühförderung an den LVR-Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sehen sowie Hören und Kommunikation werden Kinder mit einer Seh- oder Hörbehinderung auf den späteren Besuch der allgemeinen Schule vorbereitet.

Das Land NRW hat die LVR-Förderschulen in Oberhausen (Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung), Aachen (Hören und Kommunikation), Köln (Hören und Kommunikation) und Düren (Sehen) für den Ausbau zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung ausgewählt. Die LVR-Förderschulen wirken an einem regionalen Gesamtkonzept mit, das sonderpädagogische Förderung wohnortnah und vermehrt in den allgemeinen Schulen ermöglichen soll.

Mit Fachveranstaltungen regt der LVR einen Ideenaustausch an, wie das Ziel einer integrativen Beschulung weiter vorangetrieben werden kann. „Wege zur Förderung der gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung“ war das Thema einer Fachtagung des LVR im März 2009. Rund 150 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Schulen und Organisationen nahmen daran teil.

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