Externe Begutachtungen für Neuanträge auf ambulante Leistungen
Der Landschaftsausschuss des LVR hat in seiner Sitzung am 03.12.2010 den Beschluss gefasst: "Alle Menschen mit seelischer Behinderung, die in der Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 erstmalig einen Antrag auf ambulante Eingliederungshilfen zum Wohnen stellen, werden nach den in der Vorlage NR. 13/805 beschriebenen Modalitäten fachärztlich begutachtet".
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