Das Altenpflegeausbildungsausgleichs-Verfahren beim LVR
Altenpflegeausbildungsausgleichverordnung
Am 19.1.2012 ist eine neue Verordnung der Landesregierung NRW in Kraft getreten, welche die Finanzierung der Ausbildung in der Altenpflege regelt. Es werden von allen zugelassenen Pflegeeinrichtungen Beiträge erhoben. Mit den eingenommenen Geldern werden Träger unterstützt, die Pflegekräfte ausbilden.
Zuständig für die Erhebung und Auszahlung sind die beiden Landschaftsverbände. Wer von den beiden jeweils zuständig ist, richtet sich nach dem Hauptsitz der Einrichtung.
Das Verfahren soll den bestehenden Mangel an Altenpflegerinnen und Altenpflegern in NRW beseitigen. Das Land NRW hat für das Jahr 2010 ein Defizit von 2.500 Stellen ermittelt. Diese Lücke ist angesichts einer wachsenden Anzahl von Pflegebedürftigen Besorgnis erregend.
Das Ausgleichsverfahren sieht eine landeseinheitliche Erhebung vor. Die gewonnenen Beiträge bilden die sog. Ausgleichsmasse. Diese wird auf die voll- und teilstationären Pflegeinrichtungen sowie die ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) – soweit sie ausbilden – nach einem sachgerechten Verfahren verteilt. Mit dem zugewiesenen Geld soll die tarifliche Vergütung für die Auszubildenden gedeckt werden.
Über die Ausbildungskosten hinaus werden auch aufstockend und ergänzend Kosten für eine Weiterbildung nach § 77 SGB III von Altenpflegeschülerinnen und -schülern übernommen.
Erstmalig werden für die Zeit vom 1.7.2012 bis 31.12.2012 Ausgleichsbeträge von allen Pflegeeinrichtungen erhoben.
Die Landschaftsverbände werden die Einrichtungsträger in einem gesonderten Schreiben auffordern, bis zum 31.03.2012 die für den Verfahrensablauf erforderlichen personenbezogene und andere Daten (Inhaber der Einrichtung, Bankverbindung, Umsatz, Ausbildungsverhältnisse usw.) an den jeweiligen Landschaftsverband zu übermitteln. Es ist ein elektronisches Meldeverfahren eingerichtet worden.
Ob das Verfahren weiterhin erforderlich ist, wird das Land erstmals am 1.7.2016 überprüfen.
Service-Hotline
Für das Altenpflegeausgleichsverfahren wurde eine Service-Hotline eingerichtet.
Sie erreichen die Hotline unter: 0231 2224-3888
Wichtige Dokumente zum Download
- Infoschreiben Mai 2012 an die Pflegeeinrichtungen und -Dienste in NRW (PDF, 118 KB)
- Anlage zum Infoschreiben von Barbara Steffens - Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (PDF, 250 KB)
- Flyer zur Umsetzung des Ausgleichsverfahrens in der Altenpflegeausbildung (PDF, 5,57 MB)
- Informationsschreiben zur Verlängerung der Meldefrist nach § 18 AltPflAusglVO (PDF, 147 KB)
- Erstes Informationsschreiben an die Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen im Rheinland (PDF, 97 KB)
- Zeitliche Ablaufdarstellung zur Etablierung des Verfahrens und für das weitere Vorgehen (PDF, 38 KB)
- Begründungstext zur Verordnung (PDF, 163 KB)
Wichtige Links zum Thema
Haben Sie noch Fragen? Ich helfe Ihnen gerne weiter!
Till Menneking
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6563
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- E-Mail:
- Till.Menneking@lvr.de




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