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Abteilung 71.40 - Heimentgelte für Pflegeeinrichtungen / Verwendungsnachweise

Heimentgelte für Pflegeeinrichtungen / Verwendungsnachweise

Die Abteilung 71.40 besteht aus den Teams 71.41 und 71.42.

Die Aufgaben der Abteilung:

  • Team 71.41

    Zentrale Aufgabe des Teams 71.41 sind das Vereinbaren von Pflegesätzen voll- und teilstationärer Pflegeeinrichtungen nach dem 8. Kapitel SGB XI sowie die Erteilung der Zustimmung zur gesonderten Berechnung der Investitionsaufwendungen für diese Einrichtungen nach landesrechtlichen Vorschriften.Mehr Informationen
  • Team 71.42

    Der Aufgabenbereich des Teams 71.42 umfasst die Abwicklung von Fördermaßnahmen des Landes und des LVR sowie die Verwendungsnachweisprüfungen im Bereich Altenhilfe und für Bau- und Ausstattungsmaßnahmen der Eingliederungshilfe, die Verwaltung von LVR-Darlehen, das Einvernehmen zum Abschluss von Versorgungsverträgen (Pflegeeinrichtungen) sowie die Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten.Mehr Informationen

Abteilungsleitung

Portrait von  Manfred van Bahlen

Manfred van Bahlen

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0221 809-2405
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0221 8284-1209

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