LVR-Fachbereiche Sozialhilfe I + II
In den beiden Fachbereichen Sozialhilfe I + II sind die Bereiche der Leistung und der Einnahme zusammengefasst. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftiger Menschen stehen deshalb umso mehr im Mittelpunkt des Handelns. Ziel der Arbeit ist es, diesen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Fachbereich Sozialhilfe I
Zuständige Regionen:
- Krefeld, Kreis Viersen, Kreis Mönchengladbach
- Düsseldorf, Wuppertal, Remscheid, Solingen
- Kreis Heinsberg, Leverkusen, Städteregion Aachen, Kreis Mettmann
Zudem ist dem Fachbereich Sozialhilfe I auch der sogenannte "Sonderbereich I" zugeordnet. Dieser Bereich befasst sich mit der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (z.B. Obdachlosigkeit; § 67 SGB XII).
Der Fachbereich Sozialhilfe II ist zuständig für den Bereich:
- Duisburg, Oberhausen, Mülheim, Essen, Kreis Wesel
- Rhein-Kreis-Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Euskirchen, Düren
- Köln, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis
Zudem ist dem Fachbereich Sozialhilfe II auch der sogenannte "Sonderbereich II" zugeordnet. Dieser Bereich befasst sich mit dem Bereich der Hilfen für blinde und gehörlose Menschen (GHBG) und mit dem Thema " Studium und Schule für Menschen mit Behinderungen ".
Unsere Informations-Angebote:
Leitung des Fachbereichs Sozialhilfe I
Gabriele Lapp
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6421
- faxTelefax:
- 0221 8284-6152
- E-Mail:
- gabriele.lapp@lvr.de
Leitung des Fachbereiches Sozialhilfe II
Lothar Flemming
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6417
- faxTelefax:
- 0221 8284-6152
- E-Mail:
- lothar.flemming@lvr.de




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