Sozialhilfe I + II
In den beiden Fachbereichen Sozialhilfe I + II sind die Bereiche der Leistung und der Einnahme zusammengefasst. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftiger Menschen stehen deshalb umso mehr im Mittelpunkt des Handelns. Ziel der Arbeit ist es, diesen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Leitung des Fachbereichs Sozialhilfe I
Gabriele Lapp
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6421
- faxTelefax:
- 0221 8284-6152
- E-Mail:
- gabriele.lapp@lvr.de
Der Fachbereich Sozialhilfe I ist zuständig für den Bereich:
- Krefeld
- Mönchengladbach
- Kreis Viersen
- Düsseldorf
- Rhein-Kreis-Neuss
- Städteregion Aachen
- Kreis Heinsberg
- Wuppertal
- Kreis Mettmann
- Solingen
- Leverkusen
- Remscheid
- Oberbergischer-Kreis
- Rheinisch-Bergischer-Kreis
Zudem ist dem Fachbereich Sozialhilfe I auch der sogenannte "Sonderbereich I" zugeordnet. Dieser Bereich befasst sich mit der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (z.B. Obdachlosigkeit; § 67 SGB XII).
Leitung des Fachbereiches Sozialhilfe II
Lothar Flemming
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6417
- faxTelefax:
- 0221 8284-6152
- E-Mail:
- lothar.flemming@lvr.de
Der Fachbereich Sozialhilfe II ist zuständig für den Bereich:
- Bonn
- Duisburg
- Rhein-Sieg-Kreis
- Köln
- Essen
- Mülheim a. d. Ruhr
- Oberhausen
- Kreis Düren
- Kreis Euskirchen
- Rhein-Erft-Kreis
- Kreis Wesel
- Kreis Kleve
Zudem ist dem Fachbereich Sozialhilfe II auch der sogenannte "Sonderbereich II" zugeordnet. Dieser Bereich befasst sich mit dem Bereich der Hilfen für blinde und gehörlose Menschen (GHBG) und mit dem Thema " Studium und Schule für Menschen mit Behinderungen ".




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