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Beratung und Begleitung

Das LVR-Integrationsamt bietet Arbeitgebern eine breite Palette unterschiedlicher Beratungsleistungen und Unterstützungsangebote. Die Erfahrungen zeigen, dass neben den finanziellen Leistungen die fachliche Beratung besonders wichtig ist, damit die Integration von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen kann.

Alle Angebote und Leistungen des LVR-Integrationsamtes werden durch Beratung und Begleitung ergänzt. Sie können bei Bedarf direkt mit uns Kontakt aufnehmen:

Unsere beratenden Dienste:

Integrationsfachdienste

Die im Auftrag des LVR-Integrationsamtes tätigen Integrationsfachdienste (IFD) bilden ein rheinlandweit geknüpftes Netz mit Ansprechpartnern in jedem Arbeitsagentur-Bezirk.

  • Ihren entsprechenden Ansprechpartner finden Sie über das regionale Verzeichnis auf unserer Internetseite.

An diese Beratungsstellen können sich sowohl Arbeitgeber als auch besonders betroffene (schwer-)behinderte Menschen wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsfachdienste leisten behinderungsspezifische Unterstützung in den Feldern Beraten und Begleiten mit dem Ziel, die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zu ermöglichen Dabei werden die individuellen Besonderheiten der Person mit den Belangen des Betriebs oder Unternehmens in Einklang gebracht. Die Fachkräfte der IFD sind zudem auf einzelne Behinderungsarten spezialisiert und kennen deren Auswirkungen.

Konkrete Einzelfallarbeit vor Ort

Die Fachkräfte der Integrationsfachdienste informieren und beraten Sie als Arbeitgeber und klären ab, welche Leistungen in Betracht kommen und unterstützen Sie bei deren Beantragung.
Zusammen mit dem Arbeitgeber suchen die Fachkräfte des IFD vor Ort im jeweiligen Unternehmen, in der jeweiligen Verwaltung, nach geeigneten Möglichkeiten, die Beschäftigung behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu optimieren. Beratung und Begleitung sind immer konkret, individuell und einzelfallbezogen. Etwa, wenn es darum geht, Kommunikationsprobleme eines gehörlosen Beschäftigten mit Hilfe eines Gebärdendolmetschers aus dem Weg zu räumen. Oder wenn sich bei einer seelisch behinderten Mitarbeiterin Schwierigkeiten am Arbeitsplatz und Konflikte mit den Kolleginnen und Kollegen häufen.

Strukturverantwortung beim LVR-Integrationsamt

Verantwortlich für Vorhandensein und Qualität eines einheitlichen Beratungs- und Betreuungsangebots der Integrationsfachdienste im Rheinland ist seit dem 1. Januar 2005 das LVR-Integrationsamt. Die Fachkräfte der Integrationsfachdienste vor Ort stimmen mit dem LVR-Integrationsamt Art, Dauer und Umfang ihrer geplanten Maßnahmen ab.

Kontakt

Fragen zu den Integrationsfachdiensten und zur Arbeit der Integrationsbegleitung beim LVR-Integrationsamt beantwortet Ihnen
Klaus-Peter Rohde
Telefon: 0221 809-4366
Email: klaus-peter.rohde@lvr.de

Kostenlose Unterstützung für Betroffene und Unternehmen

Für die behinderten Menschen und für Arbeitgeber ist die Dienstleistung der Integrationsfachdienste kostenlos. Für die Betreuung im konkreten Einzelfall ist jedoch eine Beauftragung durch den jeweils zuständigen Kostenträger:

  • das LVR-Integrationsamt im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Beschäftigte,
  • Rehabilitationsträger wie zum Beispiel:
  • die Bundesagentur für Arbeit,
  • die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • die Träger der Sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden (Hauptfürsorgestellen),
  • die Träger der Sozialhilfe,
  • die Träger der öffentlichen Jugendhilfe,

    erforderlich.
    Bei der Abklärung der Zuständigkeiten hilft der Integrationsfachdienst.

Zielgruppe: Besonders betroffene (schwer) behinderte Menschen

Die Arbeit der Integrationsfachdienste richtet sich vor allem an schwer behinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung. Das sind insbesondere geistig oder seelisch behinderte Menschen sowie Personen mit einer schweren Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung. Auch ältere, langzeitarbeitslose oder nur gering qualifizierte schwerbehinderte Menschen gehören zur besonderen Zielgruppe der Arbeit der IFD. Aber auch Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen sowie schwerbehinderte Schulabgängerinnen und -abgänger können die Leistungen des IFD in Anspruch nehmen.

Begleitung am Arbeitsplatz

Die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse ist im Rahmen der berufsbegleitenden Unterstützung Kernaufgabe der IFD. Die Beraterinnen und Berater begleiten die behinderten oder schwer behinderten Beschäftigten im Arbeitsalltag, leisten psycho-soziale Betreuung, intervenieren im Krisenfall und informieren und beraten auch das betriebliche Umfeld - Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen - im Hinblick auf Auswirkungen der Behinderung und den geeigneten Umgang damit. Dazu gehören auch die Erarbeitung von individuellen Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofilen und das Erschließen von möglichen neuen Arbeitsplätzen.

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Der Technische Beratungsdienst

Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um die Einrichtung und Ausstattung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen - das bietet der Technische Beratungsdienst des LVR-Integrationsamtes. Das Angebot ist für Arbeitgeber, das betriebliche Integrationsteam und schwerbehinderte Beschäftigte kostenlos. Sie können die neun Ingenieurinnen und Ingenieure zum Beispiel zu Rate ziehen:

  • bei der Beurteilung des konkreten Arbeitsplatzes und der Arbeitssituation vor Ort im Hinblick auf die Behinderung,
  • bei der Suche nach behinderungs-angepassten alternativen Arbeitsplätzen im Betrieb oder in der Organisation,
  • beim Planen und Entwickeln ergonomischer, passgenauer technischer und arbeitsorganisatorischer Lösungen,
  • bei der Suche nach technischen Hilfsmitteln und geeigneter Arbeitsplatz-Ausstattung, inklusive der Prüfung konkreter Marktangebote,
  • bei der Vermittlung von weitergehenden Beratungs- und Begleitungsdiensten wie etwa durch die Integrationsfachdienste.
  • Einen Überblick zu den Leistungen bietet der Infoflyer Technischer Beratungsdienst (PDF, 312 KB)

Betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen für Arbeitsplätze

Die Arbeit des Technischen Beratungsdienstes beim LVR-Integrationsamt ist immer einzelfallbezogen und zielt auf - auch betriebswirtschaftlich - sinnvolle Lösungen zum Erhalt oder zur Neuschaffung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen. Dabei gehört es ebenfalls zum Aufgabengebiet, die für Arbeitsplatzausstattungen entstehenden Kosten zu prüfen und in Absprache mit anderen Bereichen des LVR-Integrationsamtes oder den örtlichen Fürsorgestellen und mitzuwirken bei der Entscheidung, in welcher Höhe ein Arbeitsplatz bezuschusst werden kann.

Beratung bei Kündigungen und Schulungen für Integrationsteams

Die Experten des Technischen Beratungsdienstes werden auch dann hinzugezogen, wenn es beispielsweise um die Bewilligung einer Arbeitsassistenz geht oder wenn im Rahmen eines Kündigungsschutz-Verfahrens geprüft wird, ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, den Arbeitsplatz zu erhalten.
Ihr Know-How in Sachen behinderungsgereche Arbeitsgestaltung geben die Ingenieure aber auch gern weiter: Das Schulungsprogramm des LVR-Integrationsamtes enthält regelmäßig entsprechende Seminare für die betrieblichen Integrationsteams.

Kontakt

Fragen zu den Beratungsleistungen des Technischen Fachdienstes beantwortet Ihnen Carsten Brausch
Telefon: 0221 809-4318
Email: carsten.brausch@lvr.de.

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Fachberatung bei Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern

Die im Auftrag des LVR-Integrationsamtes tätigen Fachberater bei Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern beraten und helfen z. B. bei der Antragsstellung. Jede Beratung erfolgt vor Ort, auf Wunsch im Betrieb, ist kostenlos für Arbeitgeber und betroffene Menschen und hilft, für individuelle Situationen und Probleme Antworten und Lösungen zu finden.

Zielgruppengenaue Fachberatung bei den Handwerkskammern

Arbeitgeber im Handwerk wissen mitunter wenig über die Leistungsfähigkeit und die Stärken behinderter Menschen und über die - auch finanziellen - Fördermöglichkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Dabei bieten gerade Handwerksbetriebe oft gute Arbeitsmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Handicap. Die kleine bis mittlere Betriebsgröße, das oft familiäre Betriebsklima und der intensive Kontakt im Arbeitsalltag mit den Beschäftigten und Kunden bieten gute Rahmenbedingungen für eine Integration schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben.

Service für Arbeitgeber aus einer Hand

Die beratenden Ingenieure der rheinischen Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern helfen den Firmen und Mitarbeitern bei allen Fragen rund um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Der zuständige Integrationsberater berät Arbeitgeber bei Fragen der technischen Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitsplätzen ebenso wie bei möglichen Investitions-, Lohnkosten- und Umbauzuschüssen. Er erstellt Anforderungsprofile, knüpft die Kontakte zu den Kostenträgern und stellt Antragsunterlagen zusammen. Er besucht die Betriebe und geht zu Informationsveranstaltungen von Bildungsträgern, Innungen oder Kreishandwerkerschaften. Natürlich informiert er auch schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer detailliert über die Leistungen der zuständigen Rehabilitationsträger im Arbeitsleben.

Ihre direkten Kontakte bei den Kammern im Rheinland:

Handwerkskammer zu Köln
Integrationsberaterin Renate Hütz (Dipl.-Ing.)
Heumarkt 12
50667 Köln
Telefon: 0221 2022-290
Email: huetz@hwk-koeln.de
Infoflyer (PDF, 186 KB) zum download

Handwerkskammer Aachen
Integrationsberater Manfred Heuberg (Dipl.-Ing.)
Sandkaulbach 19
52062 Aachen
Telefon: 0241 471-249
Email: manfred.heuberg@hwk-aachen.de

Handwerkskammer Düsseldorf
Integrationsberater Volker Boeckenbrink (Dipl.-Ing.)
Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf
Telefon: 0211 8795-356
Email: boeckenbrink@hwk-duesseldorf.de
Infoflyer (PDF, 1,14 MB) zum download

Industrie- und Handelskammer zu Essen
Integrationsberater Peter Lukasch (Dipl.-Ing.)
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen
Telefon: 0201 1892-325
Email: peter.lukasch@essen.ihk.de

Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
IHK Ausbildungs-GmbH
Integrationsberater Oliver Carouge (Dipl.-Ing.)
Friedrichstrasse 40
41460 Neuss
Telefon: 02131 9268567
Email: carouge@neuss.ihk.de

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