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Informationen für Arbeitgeber

Im Rahmen der Begleitenden Hilfen fördert das LVR-Integrationsamt die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen durch Beratung und Begleitung, aber auch durch finanzielle Unterstützung.

Das LVR-Integrationsamt - Partner für Arbeitgeber und behinderte Menschen im Beruf

Menschen mit einer Schwerbehinderung sowie ihre Arbeitgeber, Vorgesetzten und Interessenvertretungen im Berufsleben zu unterstützen – das ist Aufgabe des LVR-Integrationsamtes. Anerkannt schwerbehindert wird formal bestätigt durch einen Schwerbehindertenausweis, der einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr bescheinigt. Doch anders, als der Begriff „Schwerbehinderung" vielleicht signalisiert, können schwerbehinderte Menschen aktiv und leistungsfähig sein. Denn „schwerbehindert" sagt nichts über die Leistungsfähigkeit aus. Blinde Menschen oder Rollstuhlfahrer sind schwerbehindert, aber auch Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben oder unter Nierenschäden oder beispielsweise einer Schilddrüsenerkrankung leiden. In über 80 Prozent der Fälle geht die Schwerbehinderung auf eine Krankheit zurück.

LVR-Integrationsamt: zuständig für Unternehmen und Betroffene im Rheinland

Das LVR-Integrationsamt in Köln ist der richtige Ansprechpartner, wenn die betroffene Person im Zuständigkeitsgebiet des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) lebt oder das Unternehmen hier seinen Sitz hat.

Wir stellen Ihnen folgend unsere Leistungen im Detail vor:

  • Blinde Mitarbeiterin an behinderungsgerecht eingerichtetem Bildschirmarbeitsplatz

    Fördermöglichkeiten

    Das LVR-Integrationsamt kann an Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Zuschüsse zahlen zu Investitionskosten, bei behinderungsbedingten Maßnahmen, außergewöhnlichen Belastungen sowie bei einer Berufsausbildung. Mehr Informationen
  • Drei Facharbeiter und ein Mitarbeiter des Technischen Beratungsdienstes am Montageband eines KFZ Herstellers

    Beratung und Begleitung

    Das LVR-Integrationsamt bietet Arbeitgebern eine breite Palette unterschiedlicher Beratungsleistungen und Unterstützungsangebote. Die Erfahrungen zeigen, dass neben den finanziellen Leistungen die fachliche Beratung besonders wichtig ist, damit die Integration von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen kann. Mehr Informationen
  • Ford-Mitarbeiter am Montageband

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Die Themen Prävention und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit haben mit Blick auf den Arbeitsmarkt der Zukunft bereits jetzt aktuelle Bedeutung. Im 2004 novellierten Sozialgesetzbuch (SGB) IX wurde mit Erweiterung des § 84 Absatz 2 das Instrument des Betrieblichen Eingliederungsmanagements eingeführt. Mehr Informationen
  • Verschiedene Arbeitshefte des LVR-Integrationsamtes

    Informationsschriften

    Das LVR-Integrationsamt stellt umfangreiches Informationsmaterial zu allen Themen, die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben betreffend, zur Verfügung. Mehr Informationen
  • Seminarteilnehmerin schreibt am Flipchart

    Schulungen

    Das LVR-Integrationsamt bietet betrieblichen Funktionsträgern ein umfangreiches kostenloses Kursangebot zur Weiterbildung an. Die Themen beinhalten Rechtsgrundlagen des Schwerbehindertenrechts ebenso wie Informationen über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene und Arbeitgeber oder klären Fragen der konkreten betrieblichen Zusammenarbeit. Mehr Informationen
  • Titelbild der aktuellen Broschüre zum besonderen Kündigungsschutz

    Der besondere Kündigungsschutz

    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten (oder einem, den schwerbehinderten Menschen gleichgestellten,) Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Mehr Informationen
  • Foto zeigt eine Personalsachbearbeiterin, einen gewerblichen Arbeitnehmer und den Beauftragten des Arbeitgebers stehend mit einsicht in eine Akte

    Ausgleichsabgabe und Beschäftigungspflicht

    Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Mehr Informationen
  • Preisträger

    Auszeichnungen

    Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) verleiht jedes Jahr verschiedene Ehrungen, Preise und Auszeichnungen an Arbeitgeber und an engagierte behinderte Menschen. Mehr Informationen

Wenn Sie Fragen haben - nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Integrationsamt

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0221 809-4290

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