Informationen für Arbeitgeber
Im Rahmen der Begleitenden Hilfen fördert das LVR-Integrationsamt die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen durch Beratung und Begleitung, aber auch durch finanzielle Unterstützung.
Das LVR-Integrationsamt - Partner für Arbeitgeber und behinderte Menschen im Beruf
Menschen mit einer Schwerbehinderung sowie ihre Arbeitgeber, Vorgesetzten und Interessenvertretungen im Berufsleben zu unterstützen – das ist Aufgabe des LVR-Integrationsamtes. Anerkannt schwerbehindert wird formal bestätigt durch einen Schwerbehindertenausweis, der einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr bescheinigt. Doch anders, als der Begriff „Schwerbehinderung" vielleicht signalisiert, können schwerbehinderte Menschen aktiv und leistungsfähig sein. Denn „schwerbehindert" sagt nichts über die Leistungsfähigkeit aus. Blinde Menschen oder Rollstuhlfahrer sind schwerbehindert, aber auch Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben oder unter Nierenschäden oder beispielsweise einer Schilddrüsenerkrankung leiden. In über 80 Prozent der Fälle geht die Schwerbehinderung auf eine Krankheit zurück.
LVR-Integrationsamt: zuständig für Unternehmen und Betroffene im Rheinland
Das LVR-Integrationsamt in Köln ist der richtige Ansprechpartner, wenn die betroffene Person im Zuständigkeitsgebiet des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) lebt oder das Unternehmen hier seinen Sitz hat.












Was ist das?