Fördervoraussetzungen
Leistungen des LVR-Integrationsamtes zur Teilhabe am Arbeitsleben (Begleitende Hilfe) können von anerkannt schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen in Anspruch genommen werden.
Arbeit und Behinderung
Menschen mit einer Schwerbehinderung sowie ihre Arbeitgeber im Berufsleben zu unterstützen – das ist Aufgabe des LVR-Integrationsamtes. Doch anders, als der Begriff „Schwerbehinderung" vielleicht signalisiert, können schwerbehinderte Menschen aktiv und leistungsfähig sein. Denn „schwerbehindert" sagt nichts über die Leistungsfähigkeit aus. Blinde Menschen oder Rollstuhlfahrer sind schwerbehindert, aber auch Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben oder unter Nierenschäden oder beispielsweise einer Schilddrüsenerkrankung leiden. In über 80 Prozent der Fälle geht die Schwerbehinderung auf eine Krankheit zurück.
Wer die Leistungen des LVR-Integrationsamtes in Anspruch nehmen möchte, muss in der Regel schwerbehindert oder gleichgestellt sein. Als schwerbehindert gelten Menschen nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch (SGB IX) mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr. Die Anerkennung der Eigenschaft der Schwerbehinderung erfolgt auf Antrag, als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis.
Der Schwerbehindertenausweis
Neue Ansprechpartner
Seit dem 1.1.2008 liegt die Zuständigkeit für die Feststellung über die Schwerbehinderteneigenschaft bei den kreisfreien Städten und Kreisen. Wohin Betroffene ihren formlosen Antrag richten entnehmen Sie der Übersichtsliste für das Rheinland (PDF, 36 KB) .
Gleichstellung
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 gelten nicht als schwerbehindert. Sie und ihre Arbeitgeber können jedoch dann ebenfalls von der Unterstützung des LVR-Integrationsamtes profitieren, wenn sie von der Agentur für Arbeit als "gleichgestellt" anerkannt wurden. Voraussetzung für die Gleichstellung ist, dass aufgrund der Behinderung nur auf diesem Weg ein geeigneter Arbeitsplatz erlangt oder erhalten werden kann.
Ihren entsprechenden Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit finden Sie über das regionale Verzeichnis auf unserer Internetseite.
Weitere detaillierte Informationen zur Anerkennung und zum Ausweis
Das LVR-Integrationsamt hat zum Thema "Behinderung und Ausweis" ein umfangreiches Arbeitsheft erstellt, dass Sie hier als pdf-Datei heruntergeladen (download) können.
- Arbeitsheft " Behinderung und Ausweis (PDF, 2,76 MB) " als download
- Arbeitsheft " Behinderung und Ausweis - barrierefreie Version (PDF, 2,76 MB) " als download
In unserem Online-Bestellsystem können Sie, soweit vorrätig, das Arbeitsheft in Schriftform (nicht barrierefrei) auch bestellen.




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