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Informationen für behinderte Menschen

Das LVR-Integrationsamt unterstützt schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber auf vielfältige Weise: durch fachliche Beratung und technisches Know How, durch individuelle Betreuung und durch finanzielle Förderung.

Eine Arbeit zu haben, hat vielerlei Bedeutungen. Sie strukturiert den Tagesablauf, stellt Beziehungen und Kontakte zu Kollegen her, sorgt für ein eigenes Einkommen und vermittelt Selbstbewusstsein durch die eigene Leistungsfähigkeit. Alle diese Punkte sind für die meisten Menschen wichtig, auch für Menschen mit Behinderung.
Allerdings sind Frauen und Männer mit Handicap im Beruf vielfach auf Unterstützung angewiesen. Das LVR-Integrationsamt bietet Ihnen kostenfrei Information und Beratung sowie entsprechende Förderungsmöglichkeiten.

Unsere Unterstützungsangebote im Überblick

  • Schwerbehinderte Mitarbeiterin im Rollstuhl mit Arbeitsassistentin am Flichart

    Fördervoraussetzungen

    Leistungen des LVR-Integrationsamtes zur Teilhabe am Arbeitsleben (Begleitende Hilfe) können von anerkannt schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen in Anspruch genommen werden. Mehr Informationen
  • Schreinereimitarbeiter an einer großen Zuschneidemaschine

    Fördermöglichkeiten

    Das LVR-Integrationsamt fördert die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung durch Beratung, Begleitung und finanzielle Unterstützung. Mehr Informationen
  • Beratungssituation im Übergang Schule Beruf

    Integrationsfachdienste

    Die im Auftrag des LVR-Integrationsamtes tätigen Integrationsfachdienste (IFD) bilden ein rheinlandweit geknüpftes Netz mit Ansprechpartnern in jedem Arbeitsagentur-Bezirk. Mehr Informationen
  • Vier junge Praktikanten in der Lernpartnerschaft bei Galeria Kaufhof

    Übergang Schule - Beruf

    Der Übergang Schule - Beruf: diese bedeutende „Schnittstelle" auf dem Weg ins Berufsleben ist zu einem wichtigen Handlungsfeld des LVR-Integrationsamtes geworden. Mehr Informationen
  • Titelbild der aktuellen Broschüre

    Kündigungsschutz

    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten (oder einem, den schwerbehinderten Menschen gleichgestellten,) Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Mehr Informationen