Integrationsfachdienste
Die im Auftrag des LVR-Integrationsamtes tätigen Integrationsfachdienste (IFD) bilden ein rheinlandweit geknüpftes Netz mit Ansprechpartnern in jedem Arbeitsagentur-Bezirk.
Ihren entsprechenden Ansprechpartner finden Sie über das regionale Verzeichnis auf unserer Internetseite.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsfachdienste leisten behinderungsspezifische Unterstützung in den Feldern Beraten und Begleiten mit dem Ziel, die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dabei werden die individuellen Besonderheiten der Person berücksichtigt und gegebenenfalls mit den Belangen des Betriebs oder Unternehmens in Einklang gebracht. Die Fachkräfte der IFD sind zudem auf einzelne Behinderungsarten spezialisiert und kennen deren Auswirkungen.
Beratung und Begleitung sind immer konkret, individuell und einzelfallbezogen. Etwa, wenn es darum geht, Kommunikationsprobleme eines gehörlosen Beschäftigten mit Hilfe eines Gebärdendolmetschers aus dem Weg zu räumen.
Einen Überblick zu den Leistungen bietet der Infoflyer Integrationsfachdienste im Rheinland (PDF, 517 KB)
An die Beratungsstellen können Sie sich als betroffene (schwer-)behinderte Menschen für ein erstes Gespräch direkt wenden. Für Sie und für Arbeitgeber ist die Dienstleistung der Integrationsfachdienste kostenlos. Für die Betreuung im konkreten Einzelfall ist jedoch eine Beauftragung durch den jeweils zuständigen Kostenträger nötig. Bei der Abklärung der Zuständigkeiten hilft der zuständige Integrationsfachdienst.
Zielgruppe: Besonders betroffene (schwer) behinderte Menschen
Die Arbeit der Integrationsfachdienste richtet sich vor allem an schwer behinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung. Das sind insbesondere geistig oder seelisch behinderte Menschen sowie Personen mit einer schweren Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung. Auch ältere, langzeitarbeitslose oder nur gering qualifizierte schwerbehinderte Menschen gehören zur besonderen Zielgruppe der Arbeit der IFD. Aber auch Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen sowie schwerbehinderte Schulabgängerinnen und -abgänger können die Leistungen des IFD in Anspruch nehmen.
Begleitung am Arbeitsplatz - Berufsbegleitung
Die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse ist im Rahmen der berufsbegleitenden Unterstützung Kernaufgabe der IFD. Die Beraterinnen und Berater begleiten die behinderten oder schwer behinderten Beschäftigten im Arbeitsalltag, leisten psycho-soziale Betreuung, intervenieren im Krisenfall und informieren und beraten, wenn erforderlich, auch das betriebliche Umfeld - Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen - im Hinblick auf Auswirkungen der Behinderung und den geeigneten Umgang damit. Dazu gehören auch die Erarbeitung von individuellen Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofilen und das Erschließen von möglichen neuen Arbeitsplätzen.




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