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Übergang 500 plus - mit dem LVR-Kombilohn

Übergang 500plus - mit dem LVR-Kombilohn bietet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern fachliche Beratung und finanzielle Zuschüsse bei einer Einstellung von Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Im Januar 2011 startete das Modell “Übergang 500 plus – mit dem LVR-Kombilohn”. Es zielt auf die Förderung des Übergangs von Beschäftigten einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Landschaftsverband Rheinland bietet damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer WfbM mit dem Wunsch einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine gezielte Unterstützung bei der Integration in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis an.

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bietet das Modell „Übergang 500 plus – mit dem LVR-Kombilohn“ einen verlässlichen und langfristigen finanziellen Zuschuss, eine fachliche Unterstützung bei der Beschäftigung von behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und die Möglichkeit der Bezuschussung eines intensiven Job Coachings im Betrieb.

Zielgruppen des Modells

Zielgruppen des Modells Übergang 500 plus – mit dem LVR-Kombilohn sind zum einen Beschäftigte mit Schwerbehinderung aus dem Arbeitsbereich einer WfbM. Sie sollen mit Unterstützung in ein sozialversicherungspflichtiges, tariflich bzw. ortsüblich entlohntes Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis wechseln.

Weiterhin können schwerbehinderte Abgängerinnen und Abgänger von (Förder-)Schulen mit einer wesentlichen Behinderung sowie Werkstatt-beschäftigte mit Schwerbehinderung und einer wesentlichen Behinderung aus dem Berufsbildungsbereich bei einem Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt von den Leistungen des Modells „Übergang 500 plus – mit dem LVR-Kombilohn“ profitieren.

Die Fördermöglichkeiten im Einzelnen

Der Kombi-Lohn WfbM umfasst folgende Fördermöglichkeiten:

Für Werkstattbeschäftigte mit einer Schwerbehinderung aus dem Arbeitsbereich einer WfbM

Beim Wechsel in ein Unternehmen oder eine Dienststelle des allgemeinen Arbeitsmarktes

Beim Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erhält die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber für einen Zeitraum von fünf Jahren einen monatlichen pauschalierten Zuschuss. Dieser umfasst den Minderleistungsausgleich sowie den Ausgleich von außergewöhnlichen Belastungen und beträgt 70 Prozent vom Arbeitnehmerbruttolohn der/des Beschäftigten.

Zudem steht der/dem Beschäftigten sowie der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bei der Einarbeitung sowie bei der Begleitung des Beschäftigungsverhältnisses der Integrationsfachdienst unterstützend zur Seite.

Neben diesen Leistungen ist aus dem Modell „Übergang 500 plus - mit dem LVR-Kombilohn” auch die Bezuschussung eines intensiven Job Coachings am Arbeitsplatz für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren möglich.

Beim Wechsel auf einen Arbeitsplatz in einem Integrationsprojekt

Bei der Beschäftigung einer/eines Werkstattbeschäftigten auf einem Arbeitsplatz in einem Integrationsprojekt erhält das Unternehmen neben der regulären Förderung von Integrationsprojekten durch das LVR-Integrationsamt aus dem Modell „Übergang 500 plus – mit dem LVR-Kombilohn“ einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent zum Arbeitnehmerbruttolohn.

Neben diesen Leistungen ist aus dem Modell auch die Bezuschussung eines intensiven Job Coachings am Arbeitsplatz für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren in einem Integrationsprojekt möglich.

Für Werkstattbeschäftigte aus dem Berufsbildungsbereich einer WfbM sowie Abgängerinnen und Abgänger von (Förder-)Schulen

Fördervoraussetzung ist bei diesen Personengruppen das Vorliegen einer wesentlichen Behinderung und einer anerkannten Schwerbehinderung sowie bei den Abgängerinnen und Abgängern von (Förder-)Schulen die Erfüllung der Voraussetzung für eine Aufnahme in eine WfbM.

Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen können auch diese Personengruppen die oben aufgeführten Förderleistungen des Modells Übergang 500 plus – mit dem LVR-Kombilohn in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in den 'Durchführungshinweisen zum Modell "Übergang 500plus - mit dem LVR-Kombilohn"':

Weitere Informationen oder Beratung? Dann wenden Sie sich bitte an:

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Hermann Kiesow

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