Unterstützung im Studium
Welche Hilfen kann ich bekommen?
- Für blinde und sehbehinderte Studentinnen und Studenten
- Für gehörlose und schwerhörige Studentinnen und Studenten
- Für Studentinnen und Studenten mit einer Körperbehinderung
- Ihre Ansprechpartner beim LVR im Überblick
Für blinde und sehbehinderte Studentinnen und Studenten
- Elektronische Hilfsmittel, wie zum Beispiel PC-Anlagen mit den behinderungsbedingt erforderlichen Zusatzgeräten werden finanziert, wenn diese Hilfsmittel zur Durchführung eines ordnungs-gemäßen Studiums unter ähnlichen Bedingungen wie bei Studenten ohne Behinderung notwendig sind, soweit nicht andere Sozialleistungsträger, insbesondere die Krankenkassen, vorrangig zuständig sind.
- Kosten für Vorlesekräfte, soweit diese nicht von der Hochschule bereitgestellt werden können.
Blinde beziehen Blindengeld nach dem Landesblindengesetz, dabei handelt es sich um eine zweckbestimmte Leistung, die zum Ausgleich der bestehenden Behinderung einzusetzen ist.
Es wird daher als angemessen angesehen, wenn ein Drittel der entstehenden Kosten aus dem Blindengeld, höchstens aber 20 % des Blindengeldes, durch den Antragsteller/in selbst getragen wird.
Für gehörlose und schwerhörige Studentinnen und Studenten
Die Bedarfssituation für gehörlose und schwerhörige Studierende ist ganz besonders von der Art und dem Umfang der Hörbehinderung abhängig. Es sind Situationen denkbar, in denen mit der richtigen Hilfsmittelversorgung weitere behinderungsbedingte Bedarfsvorlagen grundsätzlich nicht mehr auftreten. So ist zum Beispiel bei der Verwendung einer Mikroport- bzw. Mikrolinkanlage der Studierende weitgehend in der Lage, ohne weitere Hilfen am regulären Studienbetrieb teilzunehmen.
In diesem Zusammenhang müssen wir darauf hinweisen, dass die Krankenkasse für die Beschaffung einer entsprechenden Anlage zuständig ist, wenn diese nicht nur für das Studium, sondern auch im täglichen Leben notwendig ist.
Bitte stellen Sie daher einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass eine Mikroport- bzw. Mikrolinkanlage für Sie nicht geeignet ist oder nicht ausreicht, bitten wir um Übersendung einer ausführlichen Begründung.
In diesem Fall sind folgende weitere Hilfen möglich:
- Zuschüsse für die Anfertigung von ausgearbeiteten Mitschriften der Präsenzveranstaltungen durch Kommolitonen können gezahlt werden, soweit diese nicht von der Hochschule bereitgestellt
Für Studentinnen und Studenten mit einer Körperbehinderung
Wenn wegen der Behinderung die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist, können Kosten für einen Fahrdienst oder einen eigenen PKW übernommen werden.
Allerdings kann der Sozialhilfeträger diese Hilfe nur in notwendigem Umfang übernehmen. Das bedeutet, dass von hier nur die kostengünstigste Möglichkeit des Transportes zur Universität/FH übernommen werden kann.
Zur Ermittlung der kostengünstigsten Möglichkeit haben wir eine Vergleichsberechnung anzustellen, das heißt die Kosten, die mit der Finanzierung eines geeigneten Kraftfahrzeuges im Zusammenhang stehen - einschl. der Kosten für die Hilfen zur Instandhaltung und zum Betrieb eines Kraftfahrzeuges, sowie ggf. zum Erwerb der Fahrerlaubnis, den Kosten für die erforderlichen Fahrten mit einem Taxiunternehmen/Behindertenfahrdienst gegenüberzustellen.
Ihre Ansprechpartner beim LVR im Überblick
Für Ihre Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Krefeld, Leverkusen, Mülheim, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Rhein-Kreis-Neuss, Kreis Kleve, Oberhausen, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg
Petra Breuer
Telefon: 0221 809 - 6852
Fax: 0221 8284 - 0794
E-Mail: petra.breuer@lvr.de
Köln (A-L), Kreis Wesel, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis
Ursula Wexel
Telefon: 0221 809 - 6539
Fax: 0221 8284 - 0851
E-Mail: ursula.wexel@lvr.de
Köln (M-Z), Bonn, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Düren, Mettmann, Wuppertal
Ingrid Külheim-Strzebin
Telefon: 0221 809 - 6532
Fax: 0221 82 84 - 0912
E-Mail: ingrid.kuelheim-strzebin@lvr.de
Düsseldorf, Duisburg, Essen, Mönchengladbach, Kreis Viersen, Euskirchen
Sandra Leischner
Telefon: 0221 809 - 7312
Fax: 0221 8284 - 0827
E-Mail: sandra.leischner@lvr.de




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