Individuelle Hilfeplanung beim LVR
Das Verfahren der Individuellen Hilfeplanung stellt die Ziele und Wünsche des Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt. Diese Form der Hilfeplanung ermöglicht es, den individuellen Unterstützungsbedarf in Bezug auf die Lebensbereiche Wohnen, Arbeit und Freizeitgestaltung zu ermitteln und den Menschen passgenaue Hilfen anzubieten.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Das Verfahren der Individuellen Hilfeplanung
- Der Individuelle Hilfeplan - ein lernendes Instrument
- HIP - Hilfe bei der Hilfeplanung in leichter Sprache
- IHP 3 - online bearbeitbar!
- Der IHP 3 für Migrantinnen und Migranten
Das Verfahren der Individuellen Hilfeplanung
Um den individuellen Hilfebedarf von Menschen mit Behinderungen zu erfassen, hat der LVR ein spezielles Verfahren entwickelt. Dieses Verfahren strukturiert den Dialog zwischen dem Menschen mit Behinderung und dem Anbieter der Unterstützungsleistung. Der Unterstützungsbedarf wird im gemeinsamen Gespräch erarbeitet und im Hilfeplan beschrieben.
Ausgangspunkt sind dabei die Ziele und Wünsche der betroffenen Person. Darüber hinaus werden die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten des Menschen fokussiert und in die Hilfeplanung eingebracht. Im Hilfeplan wird genau beschrieben, welche Unterstützungsleistungen der Mensch mit Behinderung benötigt, um die gewünschten Ziele erreichen zu können. Die Ergebnisse dieses Gespräches werden dann im Hilfeplanbogen festgehalten.
Der Hilfeplan bildet die Grundlage für einen Antrag auf Wohnunterstützung beim LVR. Auf der Basis des ausgefüllten Hilfeplanbogens bewilligt der LVR nach Beratung in der örtlichen Hilfeplankonferenz und nach den vorgeschriebenen sozialhilferechtlichen Prüfungen ein maximal zulässiges Budget für Unterstützungsleistungen.
Wenn die Unterstützungsleistungen angelaufen sind, unterzeichnet der Mensch mit Behinderung die Dokumentation der erbrachten Leistungen regelmäßig. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen dem Anbieter der Unterstützungsleistung und dem LVR.
Der Individuelle Hilfeplan - ein lernendes Instrument
Der Fachbereich Sozialhilfe des LVR hat das Hilfeplan-Verfahren 2003 gemeinsam mit den Vertretungen der kommunalen Gesundheits- und Sozialbehörden, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie den Einrichtungen und Diensten im Rheinland entwickelt. Seither wurde der Hilfeplan nach den gewonnen Erkenntnissen aus den Vorjahren überarbeitet.
2010 hat der LVR die dritte überarbeitete Version des Individuellen Hilfeplans präsentiert. Der neue Hilfeplan setzt neue Maßstäbe. Er berücksichtigt erstmalig die UN-Behindertenrechtskonvention und die "Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit" (ICF) der Weltgesundheitsorganisation WHO. Die Sicht auf die Situation der Menschen mit Behinderung hat sich grundlegend verändert. Die Betroffenen sind nicht mehr als "Träger eines Defizites" zu betrachten, sondern als Menschen, die Unterstützung brauchen, um die Grenzen zu überwinden, die ihnen eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft versperren.
Die häufigsten Fragen zum IHP 3 haben wir in einer Frage-Antwort-Liste (FAQ) zusammengefasst.
HIP - Hilfe bei der Hilfeplanung in leichter Sprache
Der LVR hat auch einen "Hilfeplan in leichter Sprache" entwickelt. In Form eines umfangreichen Medienkoffers stellt er neben dem eigentlichen Hilfeplan viele haptische Materialien zur Verfügung. Dies soll den Dialog mit den Menschen mit Behinderung in Bezug auf die für die Hilfeplanung wichtigen Lebensbereiche erleichtern. Der Medienkoffer soll diese Themenfelder für die Betroffenen "greifbarer" machen.
Der Medienkoffer ist dabei nicht als "Patentrezept" zu betrachten. Auch diese Form der Hilfeplanung entwickelt sich ständig weiter und wird auf der Grundlage praktischer Erfahrungen den Erfordernissen angepasst.
An dem Hilfeplan in leichter Sprache haben mehrere Fachinstitutionen mitgewirkt: die Fachgruppe für Heilpädagogik und Rehabilitation der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln, die Beratungsstelle Kommunikationshilfe für schwer behinderte Menschen sowie ein Arbeitskreis von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, Vertretungen von KoKoBe und Wohneinrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung.
IHP 3 - online bearbeitbar!
In 2010 hat in dem Verfahren der Bedarfsermittlung der IHP3 die vorherige Version abgelöst; wir bitten um Verwendung des Bogensatzes IHP3 ab Juli 2010. Das bislang als down load bereitgestellte word-Dokument stellt technisch - wie auf den diversen Veranstaltungen des LVR bereits angekündigt - eine Zwischenlösung dar, die nunmehr durch ein benutzerfreundliches Format ersetzt wird. Der Inhalt und der Zweck des neuen Bogensatzes bleibt gleich, lediglich die Dateiform und die technischen Nutzungsmöglichkeiten haben sich geändert. Der bekannte Bogensatz als word-datei bleibt wahlweise zur Verfügung.
So steht in dem interaktiven Format nun ausreichend Raum zur Verfügung eine präzisierte Darstellung sowohl des Bedarfs als auch der Interventionen wiederzugeben, die Texte können bearbeitet, verändert und gespeichert werden.
Für das Jahr 2011 hat der Landschaftsausschuss entschieden, dass bei allen Erstanträgen auf ambulante Unterstützungsleistungen zum Wohnen von Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen die Frage des Vorliegens einer wesentlichen Behinderung nach einer einer internen Vorprüfung ggf. durch eine externe fachärztliche Begutachtung geklärt wird.
Die im Sozialrecht erfahrenen Gutachterinnen und Gutachter wurdem vom LVR-Dezernat Soziales und Integration ausgewählt und erstellen ihre Gutachten mit Hilfe eines Formulargutachtens, welches vom Landeswohlfahrtsverband Hessen entwickelt und dort bei allen Erstanträgen regelhaft eingesetzt wird. Es erfüllt die Anforderungen der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) und liefert die für die Feststellung der wesentlichen Behinderung wichtigsten Informationen
Wenn dieses Gutachten bei Erstanträgen dem Individuellen Hilfeplan beigefügt wird, ist zu erwarten, dass eine externe Begutachtung nicht mehr erforderlich ist.
Das Formulargutachten kann hier heruntergeladen werden:
Der IHP 3 für Migrantinnen und Migranten
- Individueller Hilfeplan in serbischer Sprache (DOC, 294 KB)
- Individueller Hilfeplan in türkischer Sprache (DOC, 309 KB)
- Individueller Hilfeplan in russischer Sprache (DOC, 286 KB)
- Individueller Hilfeplan in spanischer Sprache (DOC, 284 KB)
- Individueller Hilfeplan in französischer Sprache (DOC, 266 KB)
- Individueller Hilfeplan in englischer Sprache (DOC, 272 KB)
IHP 3 (barrierefrei) und weitere wichtige Anträge zur Hilfeplanung
-
Antrag auf Sozialhilfe (Online-Formular, barrierefrei, 17.12.2010)
Sozialhilfegrundantrag als Basis für die Individuelle Hilfeplanung




Was ist das?