Hilfeplankonferenz - Was? Wozu? Mit wem?
Jeder Individuelle Hilfeplan wird in einer Hilfeplankonferenz von Fachleuten gemeinsam mit der antragstellenden Person besprochen. So wird gewährleistet, dass die individuell erforderlichen Unterstützungsleistungen finanziert werden.
Zusammensetzung der Hilfeplankonferenz
Die Hilfeplankonferenz der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Kreises setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
- Vertretung des LVR
- Vertretung des örtlichen Sozial- und Gesundheitsamtes
- Anbieter von ambulanten und stationären Leistungen
- Vertretungen aus den Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und/oder der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit geistiger Behinderung (KoKoBe)
Hilfeplankonferenzen finden entsprechend dem regionalen Bedarf statt. In einer Stadt oder einem Kreis, in dem monatlich eine hohe Zahl an Hilfeplänen eingeht, findet beispielsweise alle 14 Tage eine Konferenz statt. In anderen Städten und Kreisen, in denen weniger Hilfepläne eingehen, findet die Konferenz nur einmal im Monat statt.
Hilfeplankonferenzen finden getrennt nach Zielgruppen statt. In jeder Stadt und jedem Kreis gibt es jeweils eine Hilfeplankonferenz für Menschen mit geistiger Behinderung und eine Hilfeplankonferenz für Menschen mit seelischen Behinderungen.
Aufgabe der Hilfeplankonferenz
Die Vertretungen beraten, nach Möglichkeit gemeinsam mit der antragstellenden Person, über folgende Fragen:
- Welche Leistungen sind in welchem Umfang erforderlich?
- Wer soll sie erbringen?
- Wo soll diese Hilfe erbracht werden?
Es ist für alle Beteiligten von Vorteil, wenn die antragstellende Person an der Hilfeplankonferenz teilnimmt. So können die wesentlichen Fragen noch zielgenauer beantwortet werden. Die persönliche Teilnahme des Betroffenen ist jedoch keine Pflicht. Die Betroffenen können auch in Begleitung einer Vertrauensperson an der Konferenz teilnehmen.
Die Hilfepläne, die in der Hilfeplankonferenz beraten werden, sind vorher vom Fallmanagement des LVR geprüft worden. Das bedeutet, dass es in den meisten Fällen keine sozialhilferechtlichen Einwände mehr gibt und über die zu bewilligenden Leistungen am Ende der Konferenz verbindlich entschieden wird.
Datenschutz
Die Ergebnisse der Hilfeplankonferenz werden dokumentiert. Alle Mitglieder der Konferenz stehen unter Schweigepflicht. Darüber hinaus kann eine namentliche Behandlung des Hilfeplanes auch von der antragstellenden Person abgelehnt werden. Im Individuellen Hilfeplan können die Betroffenen auswählen, ob den Mitgliedern der Hilfeplankonferenz eine Fassung mit Namen oder eine anonymisierte Fassung vorgelegt werden soll.




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