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Das Individuelle Hilfeplan-Verfahren beim Landschaftsverband Rheinland

Der LVR setzt bei der Feststellung des Hilfebedarfes für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen das Individuelle Hilfeplan-Verfahren ein. Es werden Unterstützungsbedarfe in allen Lebensbereichen abgefragt und abschließend in einer Konferenz beraten.

  • Das Verfahren der Individuellen Hilfeplanung

    Das Verfahren der Individuellen Hilfeplanung stellt die Ziele und Wünsche des Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt. Diese Form der Hilfeplanung ermöglicht es, den individuellen Unterstützungsbedarf in Bezug auf die Lebensbereiche Wohnen, Arbeit und Freizeitgestaltung zu ermitteln und den Menschen passgenaue Hilfen anzubieten.Mehr Informationen
  • Die Hilfeplankonferenz - Was? Wozu? Mit wem?

    Jeder Individuelle Hilfeplan wird in einer Hilfeplankonferenz von Fachleuten gemeinsam mit der antragstellenden Person besprochen. So wird gewährleistet, dass die individuell erforderlichen Unterstützungsleistungen finanziert werden.Mehr Informationen
  • Modellprojekt IHP3-Beratung im Rhein-Kreis-Neuss

    Im Rhein-Kreis Neuss werden die bestehenden Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) und Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) modellhaft als zentrale Anlaufstellen für die Erstberatung von Leistungssuchenden und die Erstellung von Hilfeplänen für Erst- und Folgeanträge von Menschen mit Behinderung genutzt.Mehr Informationen