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Erste Schritte zum selbstständigen Wohnen

Viele Menschen mit Behinderung wünschen sich mehr Selbstständigkeit und möchten in einer eigenen Wohnung leben. Der LVR begleitet behinderte Menschen auf den ersten Schritten zum selbstständigen Wohnen.

Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung fällt es schwer einzuschätzen, was sie sich zutrauen können. Oft sind sie unsicher, ob das Leben in einer eigenen Wohnung, alleine oder gemeinsam mit anderen, sie vielleicht überfordern könnte. Deshalb ist wichtig: Niemand geht ohne Vorbereitung und Unterstützung den Weg in das selbstständige Wohnen.

Selbstständiges Wohnen - nur dann, wenn es geht

In der eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft wohnt nur, wer das auch wirklich möchte. Der LVR begleitet Menschen mit Behinderung auf diesem Weg und bietet ihnen umfassende Beratung im Rahmen des Individuellen Hilfeplanverfahrens an.

In einem ausführlichen Gespräch wird festgestellt, welche Wohnform im Einzelfall die Richtige ist. Dies kann ein Wohnheim sein oder das ambulant betreute und selbstständige Wohnen. Wer das Hilfeplangespräch führt, bestimmt die leistungsberechtigte Person selbst. Es kann der Betreuer oder ein Angehöriger sein oder auch ein vertrauter Mitarbeiter aus der bisherigen Einrichtung.

KoKoBe und SPZ helfen bei Problemen und Fragen

Im Rheinland gibt es über 500 Anbieter für ambulante Hilfen und Unterstützungsleistungen rund um das selbstständige Wohnen. Der LVR überprüft alle Anbieter auf ihre Qualität, bevor er ihnen die Zulassung erteilt. Die Wahl des Anbieters treffen die Menschen mit Behinderung selbst. Bei der Auswahl des geeigneten Anbieters sowie bei Fragen oder Problemen helfen die Beratungsstellen des LVR: die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (kurz: KoKoBe) und die Sozialpsychiatrischen Zentren für seelisch behinderte Menschen (kurz: SPZ). Diese Beratungsstellen finden sich überall im Rheinland. Dort erhalten Sie Information über die verschiedenen Anbieter des Betreuten Wohnens in der jeweiligen Region.

Weitere Informationen und Kontaktdaten der KoKoBe und SPZ im Rheinland

Was folgt nach dem Hilfeplan?

Im Hilfeplanverfahren wird der individuelle Bedarf von Menschen mit Behinderung ermittelt. Der Hilfeplan ist die Grundlage für einen Antrag auf Wohnunterstützung beim LVR. Bei erstmaliger Antragstellung sind neben dem ausgefüllten Hilfeplan außerdem eine ärtzliche Stellungnahme, auf der die Behinderung bescheinigt wird, und ein Sozialhilfegrundantrag beim LVR einzureichen. Denn zunächst muss festgestellt werden, ob ein Anspruch auf finanzielle Wohnhilfe besteht und ob man sich eventuell selbst an den Kosten für die ambulante Betreuung beteiligen muss.

Sind die Voraussetzungen für eine Finanzierung erfüllt, nimmt das Fallmanagement des LVR den Hilfeplan mit in die sogenannte "Hilfeplankonferenz". An dieser Konferenz können die Antragstellenden, auch gemeinsam mit einer Vertrauensperson, teilnehmen. Hier wird über den benötigten Hilfebedarf entschieden. Über die Höhe der bewilligten Unterstützung erhalten die Antragstellenden vom LVR einen schriftlichen Bescheid.

Informationsmaterial zum Thema

  1. Leben wie es uns gefällt - DVD

    Leben wie es uns gefällt - DVD

    Selbständiges Wohnen mit ambulanter Unterstützung im Rheinland. Mai 2007 Mehr Informationen

    Mai 2010