Leistungen zum Wohnen beim LVR
Der Landschaftsverband Rheinland ist im Rahmen der Eingliederungshilfe für Hilfen zur Wohnunterstützung im ambulanten, teil-stationären und vollstationären Bereich zuständig.
Informationsangebot rund um das Thema Wohnhilfen
Erste Schritte zum selbstständigen Wohnen
Viele Menschen mit Behinderung wünschen sich mehr Selbstständigkeit und möchten in einer eigenen Wohnung leben. Der LVR begleitet behinderte Menschen auf den ersten Schritten zum selbstständigen Wohnen.
Mehr InformationenKosten- und Eigenbeteiligung
Bei Wohnhilfen handelt es sich um Sozialhilfeleistungen, die aus Steuergeldern finanziert und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vewendet werden müssen. Der LVR ist daher verpflichtet, zu überprüfen, ob sich Antragstellerinnen oder Antragsteller mit eigenem Einkommen und/oder Vermögen an den Kosten der Wohnhilfen beteiligen können und ob es unterhaltspflichtige Angehörige gibt.
Mehr InformationenDas "Persönliche Budget" - ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung
Menschen mit Behinderung haben die Wahl: Sollen die erforderlichen Hilfen als sogenannte „Sachleistung“ bewilligt werden, oder soll der bewilligte Geldbetrag direkt an sie selbst ausbezahlt werden? Im zweiten Fall müssen die Betroffenen die Hilfe selbst organisieren. Sie können aber auch selbst bestimmen, wer diese Hilfe leisten soll.
Mehr InformationenPraxisbeispiele
In zwei Beispielen werden die verschiedenen Wohnhilfeformen dargestellt und über die Erfahrungen der Betroffenen berichtet.
Mehr Informationen
Was ist das?