Das "Persönliche Budget" - ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung
Menschen mit Behinderung haben die Wahl: Sollen die erforderlichen Hilfen als sogenannte „Sachleistung“ bewilligt werden, oder soll der bewilligte Geldbetrag direkt an sie selbst ausbezahlt werden? Im zweiten Fall müssen die Betroffenen die Hilfe selbst organisieren. Sie können aber auch selbst bestimmen, wer diese Hilfe leisten soll.
Geld statt Sachleistung!?
Das Persönliche Budget ist keine neue, zusätzliche Unterstützungsleistung. Die Hilfe wird nur in anderer Form geleistet: als Geld.
Das Geld wird direkt an den Menschen mit Behinderung gezahlt, statt wie bisher an den ambulanten Unterstützungsdienst, das Wohnheim oder die Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Die Leistungsberechtigten entscheiden somit selbst, ob ein Fachdienst die nötige Hilfe leisten soll oder ob andere Personen, wie zum Beispiel Verwandte, Freunde oder Bekannte, mit der Hilfe beauftragt werden sollen.
Leistungsberechtigte, die Hilfe bei der Einteilung des Geldes wünschen, können eine sogenannte „Budgetassistenz“ damit beauftragen.
Das Persönliche Budget ist ein großer Schritt zu mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit. Der Mensch mit Behinderung wird sozusagen zum Arbeitgeber für seine Assistenzkraft. Das bedeutet aber auch, Sorge dafür zu tragen, dass die beautragten Personen sich bei der Krankenkasse und beim Finanzamt anmelden, da sie steuer- und versicherungsplichtig sind. Auch eine Beschäftigung auf 400-Euro-Basis muss in der Mini-Job-Zentrale der Knappschaft angemeldet werden.
Ob die Unterstützung in Form des Persönlichen Budgets sinnvoll ist, muss jeder Mensch für sich selbst entscheiden. Menschen mit Behinderung müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie damit viel mehr Eigenverantwortung übernehmen
Wie erhalte ich ein Persönliches Budget?
Der Weg zum Persönlichen Budget ist der gleiche, wie bei der Beantragung von Sachleistungen. Zuerst muss ein Individueller Hilfeplan erstellt werden, aus dem sich der genaue Bedarf an Unterstützung ersehen lässt. Auf dieser Grundlage werden die benötigten Unterstützungsleistungen dann in Geldbeträge umgerechnet und durch den LVR bewilligt. Der exakt bewilligte Geldbetrag steht dann im Bewilligungsbescheid. Die Auszahlung erfolgt im Falle eines Persönlichen Budgets an den Menschen mit Behinderung selbst (als sogenannte „Geldleistung“) und nicht – wie bisher - an den Anbieter der Unterstützungsleistung (als sogenannte „Sachleistung“).
Das "trägerübergreifende" Persönliche Budget
Oftmals sind die Leistungen des LVR nicht die einzigen Leistungen, die ein Mensch mit Behinderung erhält. Es können beispielsweise Leistungen der Krankenkasse oder der Pflegekasse hinzukommen. Hier besteht die Möglichkeit, alle Leistungen gebündelt als sogenanntes „trägerübergreifendes“ Persönliches Budget zu erhalten. Das heißt, alle beteiligten Stellen zahlen ihren Anteil an dem Persönlichen Budget, und der Gesamtbetrag wird dann an den Leistungsberechtigten ausbezahlt.
Menschen mit Behinderung, die ein „trägerübergreifendes“ Persönliches Budget erhalten möchten, brauchen dazu lediglich einen Antrag bei einer der beteiligten Einrichtungen (LVR, Kranken- oder Pflegekasse) zu stellen. Diese stimmt sich dann mit allen anderen beteiligten Kostenträgern ab.





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