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Tagesgestaltung

Für die Nutzung tagesgestaltender Angebote gewährt der Landschaftsverband Rheinland eine finanzielle Förderung. Im Rahmen der Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung damit die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.

Mann spielt Schach
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Menschen mit Behinderung, bei denen im Rahmen der Teilhabeplanung ein entsprechender Bedarf festgestellt wird, erhalten seit dem 1. Januar 2009 eine finanzielle Förderung. Der Landschaftsverband Rheinland bewilligt für die Nutzung tagesgestaltender Angebote eine Geldleistung in Höhe von 17,50 Euro je Einheit. Mit „Einheit“ ist der Kalendertag gemeint, an dem das Angebot genutzt wird.

Ein Anspruch auf die Geldleistung besteht dann, wenn die Finanzierung tagesgestaltender Leistungen erforderlich ist, um selbstständiges Wohnen zu ermöglichen beziehungsweise zu sichern.
Die Geldleistung wird jeweils für ein Jahr bewilligt. Die Höhe der Geldleistung bemisst sich an der Anzahl der Tage innerhalb dieses Jahres, an denen eine entsprechende Leistung in Anspruch genommen werden kann. Tage, für die bereits eine Maßnahme in einer Tagesstätte für Menschen mit psychischer Behinderung, einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder im Rahmen eines tagesstrukturierenden Angebotes (Leistungstyp 24) finanziert werden, scheiden bei der Anspruchsbemessung aus.

Hier finden Sie Hinweise und Informationen

KoKoBe-Kalender "Gemeinsam"

Im KoKoBe-Veranstaltungs-Kalender "Gemeinsam" werden viele interessante Termine und Veranstaltungen für die Freizeitgestaltung in Ihrer Region vorgestellt. Vielleicht ist auch etwas für Sie dabei!?

Übersicht aller Veranstaltungs-Kalender

Hier finden Sie Hinweise und Informationen

Das LVR-Modellprojekt "Zuverdienst"

Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, eine Tagesstätte besuchen oder an einer tagesstrukturierenden Maßnahme teilnehmen, haben bei diesem Prjojekt die Möglichkeit auf Basis eines sog. "Minijobs" bei Arbeitgebern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt zu werden.

Mehr Informationen zum Modellprojekt

Finanzierung von Ferien und Freizeitmaßnahmen für Menschen mit Behinderung

Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung beschäftigt sich die politische Vertretung des Landschaftsverbandes Rheinland auch mit der zukünftigen Finanzierung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für diesen Personenkreis.

Die Finanzierung solcher Maßnahme war ursprünglich nur bis Ende 2010 vorgesehen, die politische Vertretung des LVR hat die Maßnahmen jedoch auch für das Jahr 2011 bewilligt.

Dabei wurde die bisherige Finanzierungspraxis auf fachliche sowie finanzielle Aspekte hin überprüft und überarbeitet. Über die Neuerungen die für das Jahr 2011 gelten, informiert das LVR-Dezernat Soziales und Integration in einem Rundschreiben.

Das Rundschreiben und die dazugehörige Ausschuss-Vorlage können Sie hier herunterladen:

Freier Eintritt in die LVR-Museen

Seit Anfang 2007 bietet das Dezernat Soziales und Integration zudem einen besonderen Service: Menschen mit Behinderung können kostenlos die Museen des Landschaftsverbandes Rheinland besuchen. Auch die jeweilige Begleitperson erhält freien Eintritt. Diese Möglichkeit des kostenlosen Museumsbesuches wurde nun bis zum 30.06.2013 verlängert.

Dies gilt für alle Menschen, die

  • stationäre Wohnangebote in Anspruch nehmen (Heime, Wohnheime und Übergangsheime),
  • Eingliederungshilfe zum ambulant betreuten Wohnen erhalten,
  • in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiten,
  • Tagesstätten für Menschen mit psychischen Behinderungen besuchen,
  • im Rahmen der Sozialen Rehabilitation in den LVR-Kliniken betreut werden.

Die betroffenen Personen haben im Januar 2011 eine Bescheinigung für den kostenlosen Museumsbesuch erhalten. Diese muss an der Kasse, zusammen mit einem Personalausweis (oder einem vergleichbaren Dokument), vorgezeigt werden. Der LVR sendet all denjenigen, die erstmals Eingliederungshilfeleistungen erhalten, die erforderliche Bescheinigung automatisch zu. Die Bescheinigungen sind bis zum 30.06.2013 gültig.

Für folgende Museen des Landschaftsverbandes Rheinland gilt der freie Eintritt:

  • LVR-Archäologischer Park Xanten / LVR-RömerMuseum Xanten
  • LVR-Freilichtmuseum Lindlar
  • LVR-Freilichtmuseum Kommern
  • LVR-LandesMuseum Bonn
  • Max Ernst Museum Brühl des LVR
  • LVR-Industriemuseum
    • Oberhausen
    • Bergisch-Gladbach
    • Engelskirchen
    • Euskirchen
    • Ratingen
    • Solingen
  • Gedenkstätte im LVR-Kulturzentrum Abtei Brauweiler
  • LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen

Über die Öffnungszeiten sowie die aktuellen Ausstellungen und Veranstaltungen in den LVR-Museen kann man sich auf den Internetseiten des LVR-Dezernates Kultur und Umwelt informieren.

Informationen zu den einzelnen Museen des LVR

Hier finden Sie einen Flyer in leichter Sprache, indem die einzelnen LVR-Museen kurz vorgestellt werden.

Hier finden Sie Hinweise und Informationen

Bescheinigung verloren?

Sie haben die Bescheinigung zum freien Eintritt in die LVR-Museen verloren? Kein Problem. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail und teilen Sie uns mit, dass Sie eine neue Bescheinigung benötigen. Wir leiten Ihr Anliegen dann an die zuständige Stelle weiter. Und Sie erhalten in Kürze eine neue Bescheinigung.

Tagesstätten für Menschen mit psychischer Behinderung

Für Menschen mit einer psychischen Behinderung, die dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und nicht beziehungsweise noch nicht in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt werden können, finanziert der Landschaftsverband Rheinland tagesstrukturierende Maßnahmen in Tagesstätten.

Derzeit gibt es zwei verschiedene Finanzierungsformen: Zum einen die sogenannte institutionelle Finanzierung auf Basis von Richtlinien und zum anderen die Finanzierung auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Träger der Tagesstätte und dem Landschaftsverband Rheinland.

Sowohl die Richtlinien des Landschaftsverbandes Rheinland als auch die Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und dem Landschaftsverband Rheinland bieten wir nachfolgend zum Download an. Auch ein Leitfaden zur Regelung der Finanzierung der Fahrtkosten vom Wohnort zur Tagesstätte kann hier heruntergeladen werden.