Bild zeigt das Logo 60 Jahre LVR

Zum Inhalt springen

Ergänzende Links
Auswahl der Sprachversion

Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung beim LVR

Ob mit ambulanter Betreuung oder in einem Wohnheim, jeder Mensch mit Behinderung muss selbst die Entscheidung treffen, welche Wohnform die Richtige ist. Aber in allen Fällen ist der LVR als Kostenträger ein kompetenter Ratgeber und bietet mit dem Individuellen Hilfeplanverfahren die Möglichkeit, die benötigten Hilfen passgenau abzustimmen.

Alle Informationen zum Thema Wohnhilfen

  • Leistungen zum Wohnen beim LVR

    Der Landschaftsverband Rheinland ist im Rahmen der Eingliederungshilfe für Hilfen zur Wohnunterstützung im ambulanten, teil-stationären und vollstationären Bereich zuständig. Mehr Informationen
  • Rahmenvereinbarung NRW und neue Leistungsmodule S + HD

    Die beiden Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) wollen gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege die Unterstützungssysteme für Menschen mit Behinderung weiterentwickeln. Hierzu hat man die Grundsätze und die konkreten Vorhaben in einer Rahmenvereinbarung, welche bis Ende 2013 gilt, festgehalten. Mehr Informationen
  • Tagesgestaltung

    Für die Nutzung tagesgestaltender Angebote gewährt der Landschaftsverband Rheinland eine finanzielle Förderung. Im Rahmen der Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung damit die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden. Mehr Informationen
  • Das Individuelle Hilfeplan-Verfahren beim Landschaftsverband Rheinland

    Der LVR setzt bei der Feststellung des Hilfebedarfes für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen das Individuelle Hilfeplan-Verfahren ein. Es werden Unterstützungsbedarfe in allen Lebensbereichen abgefragt und abschließend in einer Konferenz beraten. Mehr Informationen
  • Anlaufstellen

    Kompetente Beratung ist bei allen Fragen rund um das Thema der Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung besonders wichtig. Der LVR bietet hierzu ein rheinlandweites Netz an Beratungsstellen für Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung an. Mehr Informationen