Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung beim LVR
Ob mit ambulanter Betreuung oder in einem Wohnheim, jeder Mensch mit Behinderung muss selbst die Entscheidung treffen, welche Wohnform die Richtige ist. Aber in allen Fällen ist der LVR als Kostenträger ein kompetenter Ratgeber und bietet mit dem Individuellen Hilfeplanverfahren die Möglichkeit, die benötigten Hilfen passgenau abzustimmen.
Alle Informationen zum Thema Wohnhilfen
Leistungen zum Wohnen beim LVR
Der Landschaftsverband Rheinland ist im Rahmen der Eingliederungshilfe für Hilfen zur Wohnunterstützung im ambulanten, teil-stationären und vollstationären Bereich zuständig.
Mehr InformationenTagesgestaltung
Für die Nutzung tagesgestaltender Angebote gewährt der Landschaftsverband Rheinland eine finanzielle Förderung. Im Rahmen der Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung damit die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.
Mehr InformationenDas Individuelle Hilfeplan-Verfahren beim Landschaftsverband Rheinland
Der LVR setzt bei der Feststellung des Hilfebedarfes für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen das Individuelle Hilfeplan-Verfahren ein. Es werden Unterstützungsbedarfe in allen Lebensbereichen abgefragt und abschließend in einer Konferenz beraten.
Mehr InformationenAnlaufstellen
Kompetente Beratung ist bei allen Fragen rund um das Thema der Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung besonders wichtig. Der LVR bietet hierzu ein rheinlandweites Netz an Beratungsstellen für Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung an.
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