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Kriegsopfer und Hinterbliebene

Verschiedene Renten und andere finanzielle Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sichern die wirtschaftliche Versorgung von Kriegsopfern, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen.

Die betroffenen Personen selbst – in der Regel Soldaten des 2. Weltkriegs, können dann die so genannte „Beschädigtenversorgung" erhalten, wenn sie aufgrund bestimmter Kriegsschädigungen unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden.

Aber auch Zivilpersonen, die durch Bombenangriffe, Flucht/Vertreibung gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Versorgung erhalten.

Die Palette der Unterstützungsmöglichkeiten lässt sich unterscheiden in Rentenleistungen und Leistungen zur Heil- und Krankenbehandlung sowie Leistungen im Todesfall wie Sterbe- und Bestattungsgeld.

Ergänzende Leistungen gewährt die Kriegsopferfürsorge (KOF). Diese Leistungen sind vom Einkommen abhängig.

Nähere Informationen zu den verschiedenen Leistungsformen: