Kriegsopfer und Hinterbliebene
Verschiedene Renten und andere finanzielle Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sichern die wirtschaftliche Versorgung von Kriegsopfern, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen.
Die betroffenen Personen selbst – in der Regel Soldaten des 2. Weltkriegs, können dann die so genannte „Beschädigtenversorgung" erhalten, wenn sie aufgrund bestimmter Kriegsschädigungen unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden.
Aber auch Zivilpersonen, die durch Bombenangriffe, Flucht/Vertreibung gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Versorgung erhalten.
Die Palette der Unterstützungsmöglichkeiten lässt sich unterscheiden in Rentenleistungen und Leistungen zur Heil- und Krankenbehandlung sowie Leistungen im Todesfall wie Sterbe- und Bestattungsgeld.
Ergänzende Leistungen gewährt die Kriegsopferfürsorge (KOF). Diese Leistungen sind vom Einkommen abhängig.
Nähere Informationen zu den verschiedenen Leistungsformen:




Was ist das?