Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts
Die Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts
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Allgemeines
Verschiedene Renten und andere finanzielle Leistungen sichern die wirtschaftliche Versorgung von Kriegsopfern, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen. Diese Leistungen gelten auch für andere Personengruppen, die aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes Ansprüche auf Entschädigung haben, wie beispielsweise Soldaten, Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten und Menschen mit Impfschädigung.
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Renten
Auf Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes können Beschädigte oder auch ihre Hinterbliebenen verschiedene Rentenleistungen erhalten.
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Heil- und Krankenbehandlung (HuK)
Die Leistungen der HuK werden als Sachleistung erbracht. Das heißt: für Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen der HuK sind die medizinischen Versorungsleistungen in der Regel kostenfrei. Auch Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen oder Praxisgebühren dürfen nicht erhoben werden. Die HuK umfasst : Heilbehandlung, Krankenbehandlung, Pflegeversicherung und die Gewährung einer Badekur
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Leistungen im Todesfall
Im Todesfall kommen Leistungen wie Sterbegeld, Bestattungsgeld und Hinterbliebenenversorgung in Betracht.
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Fürsorgeleistungen
Die Fürsorgeleistungen stellen eine angemessene wirtschaftliche Versorgung sicher und leisten Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen, um die Folgen der Schädigung bzw. des Todes des Versorgers / der Versorgerin auszugleichen.
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Pflegewohngeld
Die Tagessätze der Pflegeeinrichtungen setzen sich aus verschiedenen Kosten zusammen (z.B. Investitionskosten). Zur Deckung dieser Kosten können die Pflegeeinrichtungen in NRW für ihre HeimbewohnerInnen bei teil- und vollstationärer Unterbringung einen Zuschuss bei der LVR-Hauptfürsorgestelle beantragen
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