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Antragsverfahren für Opfer von Gewalttaten

Informationen zur Antragstellung

Für geschädigte Opfer ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Denn: Wenn zwischen Gewalttat und Antrag mehr als 12 Monate Zeit vergangen sind, wird die Leistung in der Regel erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.

Das Bearbeitungsverfahren

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LVR-Fachbereichs Soziale Entschädigung klären den Sachverhalt auf, stellen Ermittlungen an, ziehen u.a. auch medizinische Unterlagen hinzu, befragen Zeugen und fordern Gutachten an. Antragstellerinnen und Antragsteller sind verpflichtet, alle erforderlichen Angaben zu machen und, sofern es zumutbar ist, auch an der Aufklärung des Sachverhaltes mitwirken.

Wichtige Formulare für Opfer von Gewalttaten

  1. Antrag auf Gewährung von Beschädigten-Versorgung (OEG) (Online-Formular, barrierefrei, 17.12.2010)

    Antrag auf Versorgung für Menschen, die durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.

  2. Antrag auf Gewährung von Witwen(r)-/Waisenversorgung (OEG) (Online-Formular, barrierefrei, 17.12.2010)

    Antrag auf Versorgung für Hinterbliebene, wenn der Verstorbene als Opfer einer Gewalttat an den Folgen dieser Schädigung gestorben ist. Hinterbliebene sind Ehegatten, Lebernspartner/innen, Kinder und Eltern