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Gewalttat im Ausland

Ansprüche für Deutsche und Ausländer

Geschädigte - Deutsche und Ausländer, die ihren Wohnsitz dauerhaft in Deutschland haben - können auch dann Geldleistungen oder Heilbehandlungen nach dem OEG erhalten, wenn sie nach dem 01.07.2009 im Ausland Opfer einer Gewalttat oder eines terroristischen Anschlages werden. Zudem können auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, Ansprüche auf Opferentschädigung geltend machen. Voraussetzung ist, dass sie mit dauerhaft in Deutschland lebenden Personen bis zum dritten Grad (Nichten/Neffen, Tanten/Onkel) verwandt sind.

Den genauen Gesetzestext dazu finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Justiz.