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Allgemeine Informationen

Soldaten der Bundeswehr, die bei der Ausübung ihrer Pflichten gesundheitliche Schäden erlitten haben, können staatliche Entschädigungsleistungen erhalten. Die Versorgung der betroffenen Personen ist im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Die entsprechenden Leistungen werden nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes bewilligt.
Auch Angehörige können evtl. einen Anspruch haben.

Grundsätzlich entscheidet die Wehrbereichsverwaltung (WBV) über die Leistungen für die Zeit während des Wehrdienstes.
Deshalb sollten Soldaten während der Wehrdienstzeit ihren Antrag immer zunächst bei der WBV stellen.

Über Leistungen für die Zeit nach Beendigung des Wehrdienstes entscheidet der LVR.

Nach der Wehrdienstzeit stellen Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit den Antrag zunächst bei der WBV. Diese entscheidet über Leistungen während der Dienstzeit.
Über die Leistungen nach dem Wehrdienst entscheidet der LVR.

Wehrdienstleistende hingegen wenden sich nach der Wehrdienstzeit bitte zunächst an den LVR. Nachdem von dort eine Entscheidung getroffen wurde, entscheidet die WBV über den Ausgleich für die Wehrdienstzeit.

Weiterführende Informationen zu den verschiedenen Leistungen