Allgemeine Informationen
Zivildienstleistende, die bei der Ausübung ihrer Pflichten gesundheitliche Schäden erlitten haben, können staatliche Entschädigungsleistungen erhalten. Im Todesfall können die Hinterbliebenen Leistungen beantragen. Die Versorgung der betroffenen Personen ist im Zivildienstgesetz (ZDG) geregelt. Die entsprechenden Leistungen werden nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes erbracht.
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