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Das Altenpflege-Ausbildungs-Ausgleichs-Verfahren

Seit 2012 ist eine Verordnung der Landesregierung NRW in Kraft, welche die Finanzierung der Ausbildung in der Altenpflege regelt. Es werden von allen zugelassenen Pflegeeinrichtungen Beiträge erhoben. Mit den eingenommenen Geldern werden Träger unterstützt, die Pflegekräfte ausbilden.

Zuständig für die Erhebung und Auszahlung sind der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Wer von den beiden jeweils zuständig ist, richtet sich nach dem Hauptsitz der Einrichtung.

Das Verfahren soll den bestehenden Mangel an Altenpflegerinnen und Altenpflegern in NRW beseitigen. Das Land NRW hat für das Jahr 2010 ein Defizit von 2.500 Stellen ermittelt. Diese Lücke ist angesichts einer wachsenden Anzahl von Pflegebedürftigen Besorgnis erregend.

Das Ausgleichsverfahren sieht eine landeseinheitliche Erhebung vor. Die gewonnenen Beiträge bilden die sogenannte Ausgleichsmasse. Diese wird auf die voll- und teilstationären Pflegeinrichtungen sowie die ambulanten Pflegedienste - soweit sie ausbilden - nach einem sachgerechten Verfahren verteilt. Mit dem zugewiesenen Geld soll die tarifliche Vergütung für die Auszubildenden gedeckt werden.

Über die Ausbildungskosten hinaus werden auch aufstockend und ergänzend Kosten für eine Weiterbildung nach Paragraph 83 SGB III von Altenpflegeschülerinnen und -schülern übernommen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Rechtmäßigkeit des Verfahrens bestätigt.

Grafik: Information

Service-Hotline

Das EDV-Verfahren PFAD.web dient der Registrierung der Einrichtungen und Dienste und soll das gesamte Altenpflegeausgleichsverfahren unbürokratisch unterstützen. Das Land hat hierfür eine zentrale Service-Hotline eingerichtet: 0231 2224 3888 .

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Till Menneking

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