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Mit der Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes NRW vom 15. Juni 1999 ist der Maßregelvollzug in die Aufgabenträgerschaft des Landes übergegangen. Das Land hat die Durchführung der Aufgabe auf die Direktoren der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe übertragen. Im Wege der Organleihe wird der LVR als untere staatliche Verwaltungsbehörde tätig. Hierzu stellt der Landschaftsverband die erforderlichen Dienstkräfte und Einrichtungen zur Verfügung.
Neben den Bestimmungen des Maßregelvollzugsgesetzes gehören zu den rechtlichen Grundlagen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (§§ 63, 64 folgende StGB) und der Strafprozessordnung (§ 126 a StPO).
Dabei regeln die Bestimmungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung unter welchen Voraussetzungen Straftäterinnen und Straftäter in einer forensischen Klinik untergebracht werden:
Die Bestimmungen des Maßregelvollzugsgesetzes regeln die inhaltliche Ausgestaltung des Maßregelvollzugs.
Die Broschüre Möglichkeiten der Zwangsbehandlung im Lande NRW (PDF-Datei, 44 KB) ist in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug NRW und den beiden Landschaftsverbänden zusammengestellt worden.
Die Einhaltung der im Maßregelvollzugsgesetz festgeschriebenen Rahmenbedingungen während des Vollzuges wird von uns durch verschiedene Maßnahmen gewährleistet. Zum Beispiel werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LVR-Kliniken in klinikinternen Seminaren oder über die LVR-Akademie für seelische Gesundheit regelmäßig Fortbildungen zu Rechtsfragen angeboten. Darüber hinaus stehen wir den Kolleginnen und Kollegen vor Ort für Rückfragen und Beratungen zur Verfügung. Den Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug stehen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung, um Entscheidungen der Vollzugsleitung oder allgemeine Unterbringungsbedingungen überprüfen zu lassen. Bei diesen Rechtsbehelfsverfahren prüfen wir im Rahmen der notwendigen Sachverhaltsaufklärung die Rechtmäßigkeit des Handelns der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort. Hierbei handelt es sich insbesondere um: