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Der gesetzliche Auftrag des Maßregelvollzuges "Maßregeln zur Besserung und Sicherung" dient dem Schutz der Allgemeinheit vor psychisch kranken und suchtkranken Straftäterinnen und Straftätern, von denen die Gefahr erneuter schweren Straftaten ausgeht.
Die Durchführung des Maßregelvollzugs in unseren Einrichtungen ist eine komplexe Aufgabe, die sich von der Aufnahme der Patientinnen und Patienten über die Vollzugspraxis bis hin zu ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft erstreckt.
Den Schutz der Allgemeinheit erreichen wir durch die bauliche und technischen Rahmenbedingungen sowie die erfolgreiche Behandlung unserer Patientinnen und Patienten.
Die Befürchtungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürgern gegenüber dem Maßregelvollzug nehmen wir ernst. Wir versuchen die Chancen und Risiken unserer Aufgabe durch vertrauensbildende und transparente Öffentlichkeitsarbeit darzustellen.
Die forensischen Fachabteilungen organisieren ihren Arbeitsalltag nach Konzepten, die sich an den Krankheiten und Störungen der Patientinnen und Patienten sowie an den spezifischen baulichen und personellen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Einrichtungen orientieren.
Die Patientinnen und Patienten erhalten bereits unmittelbar nach der Aufnahme die individuell erforderliche Behandlung durch multiprofessionelle Teams (Ärztinnen und Ärzten, Kranken- und Gesundheitsschwestern und - pfleger, Psychologinnen und Psychologen, Sozialpädagoginnen und - pädagogen, Ergotherapeutinnen und - therapeuten) auf der Grundlage von sozio- und milieutherapeutischen Konzepten. In einer Hausordnung sind die Regeln des Zusammenlebens der Patientinnen und Patienten zusammengefasst.
Der Maßregelvollzug unterliegt im Rahmen unseres Qualitätsmanagements einer ständigen Qualitätskontrolle. Mit umfassenden Weiterbildungsmöglichkeiten und Supervision für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen wir uns den hohen Anforderungen.
Zur Erweiterung unseres Wissens- und Praxisstandes kooperieren wir eng mit anderen Maßregelvollzugseinrichtungen und Lehr- und Forschungsanstalten.