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Landesbetreuungsamt

Anerkennung von Betreuungsvereinen

Das Landesbetreuungsamt hat die Aufgabe, rechtsfähige Vereine auf deren Antrag als Betreuungsvereine anzuerkennen und die Voraussetzungen für die Anerkennung jährlich zu überprüfen. Gesetzliche Grundlage sind § 1908 f BGB und § 2 Landesbetreuungsgesetz NRW (LBtG) (PDF-Datei).


Förderung von Betreuungsvereinen

Das Landesbetreuungsamt ist auch für die Förderung anerkannter Betreuungsvereine zuständig. Nach dem derzeitigen Fördermodell des Landes NRW kann die Gewinnung von außerfamiliären ehrenamtlichen Betreuern sowie die Begleitung von familiären und außerfamiliären Betreuern gefördert werden. Allerdings werden Zuwendungen nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.


Ansprechpartner im Landesbetreuungsamt:

Ulrike Stammen 
Telefon: +49 (0)221 809-6663

Willi Heck
Telefon: +49 (0)221 809-6836

E-mail: Landesbetreuungsamt@lvr.de

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