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Offene Ganztagsschule

Mit der Einrichtung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) sollen die Bildungspotenziale von Schule und Jugendhilfe unter dem Dach der Schule zusammengeführt und zu einem Gesamtkonzept von Bildung, Erziehung und Betreuung verknüpft werden.

Ein Haus des Lebens und Lernens soll entstehen, das die Mädchen und Jungen in ihrer Entwicklung ganzheitlich fördert und sie in ihren Bedürfnissen und Interessen ernst nimmt. Zugleich soll dem Wunsch der Eltern nach einer Vereinbarung von Familie und Beruf Rechnung getragen werden.

Offene Ganztagsschule

Die Offene Ganztagsschule will mehr Zeit für Erziehung, individuelle Förderung, Spiel- und Freizeitgestaltung und eine bessere Rhythmisierung des Schulalltags ermöglichen. Sie zielt auf den Ausgleich von Benachteiligungen und ebenso auf eine „Ausschöpfung" der Lernpotentiale von Mädchen und Jungen. Arbeitsgemeinschaften, (sozial-)pädagogische Förderangebote, Mittagessen, Haus- bzw. Schul- oder Lernarbeitbetreuung, Freizeitgestaltung mit der Möglichkeit zu Rückzug, Muße und freiem Spiel, aber auch mit organisierten Angeboten (Sport, Musik, Kunst) gehören zusammen mit dem Unterricht zum Angebot des Offenen Ganztags.

Menschen verschiedener Professionen sollen in der Offenen Ganztagsschule zusammenarbeiten und mit den Eltern eine Erziehungspartnerschaft eingehen. Das sind in erster Linie die pädagogischen Fachkräfte (Erzieherinnen und Erzieher, Sozial- oder Heilpädagoginnen und -pädagogen) und die Lehrerinnen und Lehrer. Hinzu kommen je nach Interessen der Mädchen und Jungen oder ihren spezifischen Förderbedarfen Theater- und Tanzpädagoginnen, Übungsleiter aus dem Sport, Musiklehrer, Handwerkerinnen, Künstler u. a..

Es gibt nicht „die" Kinder, und es kann darum auch nicht „die" (Einheits-)Offene Ganztagsschule geben. Die Gestaltung einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich als „Haus des Lebens und Lernens" ist darum kleinräumig, bedarfs- und bedürfnisorientiert zu planen.

Der Aufbau der offenen Ganztagschule sollte in diesem Sinne integraler Bestandteil kommunaler Schul- und Jugendpolitik sein, bei der neben den Kommunen insbesondere die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, aber auch andere relevante gesellschaftliche Organisationen (z.B. aus den Bereichen Kultur und Sport, die Kirchen) aktiv mitwirken. Solche Planungen sollten aber auch stets die Perspektiven der Mädchen und Jungen einnehmen und sie aktiv einbinden - ihren Spuren folgen - um auszumachen, was ihre Bedürfnisse und Interessen „vor Ort", in ihren jeweils konkreten Lebensbedingungen sind.

Die Grundlagen für die „Offene Ganztagsschule im Primarbereich" hat das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW mit dem Erlass vom 12.02.2003 vorgegeben. Mehr finden Sie dazu auch unter www.bildungsportal.nrw.de

Kontakt:

Dr. Karin Kleinen
Tel.: +49 (0) 221 / 809 - 69 40,
Fax: +49 (0) 221 / 809 - 62 26
E-Mail Karin.Kleinen@lvr.de

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