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Aufsicht über stationäre und teilstationäre Einrichtungen

Wir schützen die Kinder und Jugendlichen durch Aufsicht und Beratung

Unsere Grundlagen sind

  • das Leitbild des Landesjugendamtes Rheinland für die Aufsicht nach den §§ 45 und folgende des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und die Beratung von Erziehungshilfeeinrichtungen
  • unsere Leitlinien für die überregionale Arbeit im Bereich der Erziehungshilfe
  • das Rheinische Modell (PDF-Datei, 110 KB) beschreibt die festgelegten Mindeststandards für Erziehungshilfeangebote, die unter den Bedingungen der Freiheitsbeschränkung oder des Freiheitsentzuges vorgehalten werden. 
  • unsere Grundprinzipien für muslimische Träge in der Jugendhilfe
    Der Landschaftsausschuss des Landschaftsverband Rheinland hat in seiner Sitzung am 16.12.2005 einstimmig Grundprinzipien für muslimische Träger in der Jugendhilfe verabschiedet. Sie finden hier die überarbeitete Fassung vom 10.06.2009.

Die Grundlagen sind in unserer

Arbeitshilfe zum § 45 SGB VIII

neu zusammengefasst

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