Aufsicht über stationäre und teilstationäre Einrichtungen
Wir schützen die Kinder und Jugendlichen durch Aufsicht und Beratung
Unsere Grundlagen sind
- das Leitbild des Landesjugendamtes Rheinland für die Aufsicht nach den §§ 45 und folgende des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und die Beratung von Erziehungshilfeeinrichtungen
- unsere Leitlinien für die überregionale Arbeit im Bereich der Erziehungshilfe
- unser Positionspapier zu Pädagogik und Zwang: Aktuell werden die Rechtslage, der Kriterienkatalog für die Erteilung von Betriebserlaubnissen und pädagogische Leitsätze zusammengefasst
- unsere Grundprinzipien für muslimische Träge in der Jugendhilfe
Der Landschaftsausschuss des Landschaftsverband Rheinland hat in seiner Sitzung am 16.12.2005 einstimmig Grundprinzipien für muslimische Träger in der Jugendhilfe verabschiedet. Sie finden hier die überarbeitete Fassung vom 10.06.2009.
Die Grundlagen sind in unserer
neu zusammengefasst
zur Aufsicht über (teil-)stationäre Einrichtungen
Schwerpunkte
Veröffentlichungen