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Jugendhilfe und Schule

Jugendhilfe und Schule unterscheiden sich durch Berufsgruppen, Traditionen und Aufträge. Beide allerdings richten sich regelmäßig an die gleiche Zielgruppe, Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler. Der Bedarf zur Zusammenarbeit liegt auf der Hand, war lange Zeit dennoch nicht selbstverständlich.

Wir fördern gezielt die „Kooperation von Jugendhilfe und Schule". Es geht um den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule, die Zusammenarbeit von Hort, Kinderhaus und Schule. Seit mehr als 15 Jahren steht außerdem die Zusammenarbeit von Jugendsozialarbeit und Schule zur Verbesserung des Übergangs von Schülerinnen und Schülern in Ausbildung und/oder Arbeit auf der Tagesordnung.

Die Kinder und Jugendlichen dort abzuholen wo sie sich befinden, nämlich in der Schule, war der Grund für den Ausbau der Kooperation in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Schließlich ist die Schule für die Kinder und Jugendlichen selbst ein zentraler Lebensraum. Hier verbringen sie einen Großteil ihrer Zeit, sind mit Gleichaltrigen zusammen. Untersuchungen bestätigen das Interesse von Mädchen und Jungen, Schule nicht nur als Lern-, sondern auch als Lebensraum zu erfahren.

Doch bislang ist der Kooperationsgedanke weder umfassend strukturell abgesichert und etabliert noch in den Programmen, Konzepten und Steuerungsgremien beider Systeme allgemein umgesetzt. Es gibt viele erfolgreiche Projekte und Modelle, die die Notwendigkeit von Kooperationen bestätigen. Gleichwohl ist die Zusammenarbeit nach wie vor eher der Sonderfall. Unter dem Gesichtspunkt der Förderung der heranwachsenden Generation und der Prävention gegen Benachteiligung und gesellschaftliche Ausgrenzung muss die Kooperation zum Regelfall werden. Jugendhilfe und Schule müssen ihre jeweiligen Ressourcen und Stärken bereits frühzeitig zusammenführen.

Unsere zentralen Partner sind die Schulabteilungen der Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln. Regelmäßige Konsultationsgespräche legen den Grund für Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen sowie Praxismodelle vor Ort.

Die Zusammenarbeit beider Systeme bleibt eine Herausforderung für die Jugendhilfe und die Schule. Wir stehen hier als Ansprechpartner für die freien und die öffentlichen Träger sowie für die Jugendhilfeausschüsse zur Verfügung. Das Angebot umfasst Information, Bereitstellung von Arbeitshilfen, Fachvorträge und, im Einzelfall, Beratung.

Dies entspricht einem gesetzlichen Auftrag: Nach § 81 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe u. a. mit „Schulen und Stellen der Schulverwaltung" zusammen zu arbeiten. Als Aufgabe bei der Gestaltung von Angeboten steht die Kooperation mit Schule u. a. in § 11 (schulbezogene Jugendarbeit) und § 13 (Förderung der schulischen Ausbildung, in Abstimmung mit der Schulverwaltung). In den Richtlinien zum Kinder- und Jugendplan des Landes NRW ist die Zusammenarbeit mit der Schule als Fördergrundsatz verankert und hat damit den Charakter einer Querschnittsaufgabe. Auch das Schulverwaltungsgesetz NRW benennt die Kooperation mit der Jugendhilfe als Aufgabe.

Kontakt:

Alexander Mavroudis
Telefon: +49(0)221 809-6932,
Telefax: +49(0)221 809-6932,
E-Mail: Alexander.Mavroudis@lvr.de

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