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Foto: Bildleiste von Kindergarten

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Kindergarten im Rheinland

Orientierungshilfe des Landschaftsverband Rheinland (Landesjugendamt) für Eltern und Interessierte.

Ihr Kind kommt in den Kindergarten

Viele Gedanken und Bedenken begleiten ein Kind auf den Weg in diese erste öffentliche Einrichtung. Es wird mit anderen Kindern und begleitet durch Erzieherinnen und Erzieher diesen wichtigen Lebensabschnitt erleben und mit völlig anderen und neuen Erfahrungen nach Hause kommen.
Diese Situation kennen viele. Doch wer weiß, was hinter dieser öffentlichen Bildungseinrichtung steckt und wie das System Tageseinrichtung für Kinder im Rheinland funktioniert?

Was ist eine Einrichtung?

In einer Einrichtung, zum Beispiel einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder einem Kindergarten, werden Kinder ganztags oder für einen Teil des Tages aufgenommen. Die Eltern vertrauen dem Träger der Einrichtung und den dort tätigen Menschen die Kinder an.
Jede Kindertageseinrichtung benötigt eine so genannte Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt - dadurch können die Eltern davon ausgehen, dass Mindestanforderungen an die Qualität der Einrichtung erfüllt sind.

In der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes werden der Träger, die Anschrift der Einrichtung, die Zahl und das Alter der betreuten Kinder und das erforderliche pädagogisch tätige Personal sowie gegebenenfalls die Öffnungszeit und die Öffnungstage aufgenommen. Die pädagogische Leiterin oder Leiter der Einrichtung wird explizit benannt.

Die beiden meist vertretenen Betreuungsformen sind:

Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Kindergärten

Hier werden Kinder in einer oder mehreren Gruppen teils ganztags, nur vormittags oder vor- und nachmittags in der Regel an fünf Tagen in der Woche betreut. Die Gruppen haben sechs bis 25 Plätze und können für Kinder unterschiedlicher Altersmischungen ausgerichtet sein (zum Beispiel drei bis sechs Jahre, vier Monate bis sechs Jahre, ein bis vier Jahre, zwei bis sechs Jahre, drei bis 14 Jahre).

Einrichtungen mit Spielgruppen

Hier trifft sich eine feste Gruppe von Kindern zwei bis drei Mal pro Woche für drei bis vier Stunden, damit die Kinder erste Spielkontakte knüpfen können und Erfahrungen in einer kleinen Gruppe sammeln. Die Gruppen umfassen in der Regel acht bis zwölf Kinder und nehmen Kinder ab zwei oder drei Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht auf.

Zum Ausdrucken und Ausfüllen 
Meine Ansprechpartner rund um den Kindergarten (PDF-Datei, 14 KB)  

Wichtig zu wissen: Was mache ich, wenn…?

Wenn Sie einen Kindergartenplatz suchen? 

  • Sie rufen bei Ihrem Jugendamt an und lassen sich beraten 
  • Sie nutzen des Service des Landesjugendamtes zur Kindergartensuche "KiTaBO" auf www.kitabo.lvr.de

Wenn Sie eine Frage zur Arbeit in der Einrichtung haben? 

  • Sie fragen die Leiterin oder den Leiter. 
  • Sie fragen die Vertreter des Trägers. 
  • Sie fragen die Fachberaterin oder den Fachberater.
  • Sie fragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes.
  • Sie rufen uns an.

Wenn Sie wissen wollen, welche Anforderungen die Einrichtung erfüllen muss? 

  • Sie lassen sich die Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes zeigen.
  • Sie fragen beim Jugendamt, ob die Einrichtung bekannt ist.
  • Sie rufen uns an.

Kontakt 
Marie-Luise Clever
Telefon: +49 (0) 221 / 809 - 40 52

Ursula Welbers-Keppeler
Telefon: +49 (0) 221 / 809 - 40 48

E-mail: jugend@lvr.de
Internet: www.jugend.lvr.de/

Anschrift
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Landesjugendamt
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln

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