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Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat an seinen LVR-Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sehen sowie Hören und Kommunikation Frühförderstellen eingerichtet.
Die kostenlosen Angebote der Frühförderung richten sich an Kinder von der Geburt bis zum Schulalter, bei denen eine Seh- oder Hörschädigung festgestellt wurde. Die Kinder sind sehbehindert, blind oder auch mehrfach behindert und sehgeschädigt sowie schwerhörig oder gehörlos. In die Frühförderung werden auch hörende Kinder von gehörlosen Eltern einbezogen, wenn die Sprachentwicklung der Kinder verzögert ist.
Die frühe Förderung von hör- und sehgeschädigten Kindern ist von entscheidender Bedeutung, da der Grundstein für die weitere Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren gelegt wird. Frühe Hilfe ist die wirksamste Hilfe – Zeitverlust bedeutet Chancenverlust.
Die Frühförderung hilft dem Kind, das individuelle Sehvermögen zu nutzen und zu schulen, den Tast- und Gehörsinn verstärkt einzusetzen und unterstützt die Sprachwahrnehmung. Dabei entwickeln die Kinder Freude an Kommunikation, erreichen ein gewisses Maß an Selbständigkeit, lernen, sich in ihrer Umwelt zu orientieren und sicherer zu bewegen. Sie haben Spaß an den Spielangeboten und erfreuen sich an den eigenen Fortschritten.
Die sonderpädagogischen Fachkräfte betreuen und fördern das seh- oder hörgeschädigte Kind sowohl in der Frühfördereinrichtung als auch im seinem vertrauten Umfeld wie beispielsweise zu Hause oder im Kindergarten. Neben einer gezielten Förderung steht die qualifizierte Beratung der Bezugspersonen des Kindes im Zentrum der Arbeit.
In den Räumen der LVR-Förderschulen werden Möglichkeiten zum Austausch und zum gemeinsamen Erleben und Lernen mit anderen seh- und hörgeschädigten Kindern und deren Eltern geboten.
LVR-Fachbereich Schulen und Serviceleistungen
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