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2008 startete der Kombi-Lohn WfbM. Das Modellprojekt zielt auf die Förderung des Übergangs von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Landschaftsverband Rheinland bietet damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer WfbM mit dem Wunsch einer Beschäftigung außerhalb der WfbM eine gezielte Unterstützung bei der Integration in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis an.
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hält der Kombi-Lohn WfbM einen verlässlichen und langfristigen finanziellen Zuschuss sowie eine fachliche Unterstützung bei der Beschäftigung von behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Betrieb vor.
Zielgruppen des Kombi-Lohn WfbM sind Beschäftigte des Arbeitsbereichs einer WfbM, die auf einen sozialversicherungspflichtigen, tariflich bzw. ortsüblich entlohnten Arbeitsplatz wechseln.
Weiterhin können Abgängerinnen und Abgänger von (Förder-)Schulen mit einer wesentlichen Behinderung sowie Werkstattbeschäftigte mit einer wesentlichen Behinderung aus dem Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich bei einem Wechsel in ein Integrationsprojekt von den Leistungen des Kombi-Lohn WfbM profitieren.
Der Kombi-Lohn WfbM umfasst folgende Fördermöglichkeiten:
Beim Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Beim Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erhält die oder der neue Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber für einen Zeitraum von fünf Jahren einen monatlichen pauschalierten Zuschuss. Dieser umfasst den Minderleistungsausgleich sowie den Ausgleich von außergewöhnlichen Belastungen.
Er beträgt im
1. bis 3. Beschäftigungsjahr: 400 Euro monatlich und im
4. und 5. Beschäftigungsjahr: 200 Euro monatlich.
Zudem steht dem/der Beschäftigten sowie der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bei der Einarbeitung sowie bei der Begleitung des Beschäftigungsverhältnisses der Integrationsfachdienst unterstützend zur Seite. Dies wird für drei Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung um zwei weitere Jahre, durch den Kombi-Lohn WfbM gewährleistet.
Die oben genannten Förderbeträge können bei Vorliegen einer anerkannten Schwerbehinderung durch Leistungen des Sonderarbeitsmarktprogramms aktion5 aufgestockt werden.
Beim Wechsel auf einen bestehenden Arbeitsplatz in einem Integrationsprojekt
Bei der Beschäftigung eines Werkstattbeschäftigten auf einen schon bestehenden Arbeitsplatz in einem Integrationsprojekt (Wiederbesetzung) erhält das Unternehmen neben der regulären Förderung von Integrationsprojekten aus dem Kombi-Lohn WfbM zusätzlich 150 Euro pro Monat.
Diese Leistung wird für fünf Jahre erbracht.
Beim Wechsel auf einen neu geschaffenen Arbeitsplatz in einem Integrationsprojekt
Das Integrationsprojekt erhält bei der Beschäftigung eines Werkstattbeschäftigten auf einem im Rahmen des Landesprogramms "Integration unternehmen!" neu geschaffenen Arbeitsplatz eine monatliche finanzielle Förderung von 75% des Arbeitnehmer-Brutto Gehaltes. Diese Förderung wird unbefristet erbracht.
Fördervoraussetzung ist bei den angesprochenen Personengruppen das Vorliegen einer wesentlichen Behinderung sowie bei den Abgängerinnen und Abgängern von (Förder-)Schulen die Erfüllung der Voraussetzung für eine Aufnahme in eine WfbM.
Beim Wechsel auf einen neu geschaffenen Arbeitsplatz in einem Integrationsprojekt
Das Integrationsprojekt erhält bei der Beschäftigung einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters aus der WfbM bzw. einer Abgängerin/eines Abgängers einer (Förder-)Schule auf einem im Rahmen des Landesprogramms "Integration unternehmen!" neu geschaffenen Arbeitsplatz eine monatliche finanzielle Förderung von 75% des Arbeitnehmer-Brutto Gehaltes. Diese Förderung wird unbefristet erbracht.
Die Leistungen des Sonderarbeitsmarktprogramms aktion5 können mit den Leistungen aus dem Kombi-Lohn WfbM kombiniert werden und diesen gegebenenfalls ergänzen.
Hier finden Sie den Flyer zum Kombi-Lohn in Leichter Sprache (Pdf-Datei; 2,52MB).
Herr Thomas Fonck
Telefon: +49 (0)221 / 809 79 06
E-Mail: thomas.fonck@lvr.de