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Integrationsprojekte

Unternehmen mit sozialem Auftrag

Foto Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Integrationsprojektes Gut OstlerEin relativ neues Instrument zur Förderung der beruflichen Teilhabe von schwerbehinderten Menschen sind die Integrationsprojekte. Das sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die sich neben ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einen sozialen Auftrag gegeben haben: schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, zu qualifizieren oder zu vermitteln. Integrationsprojekte zeichnen sich aus durch einen Anteil von 25 bis meist 50 Prozent schwerbehinderter Beschäftiger, im Einzelfall auch mehr.  

Zielgruppe: schwerbehinderte Menschen mit besonderen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt

Integrationsprojekte richten sich vor allem an schwerbehinderte Menschen, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art oder Schwere der Behinderung besonders schwierig ist. Dazu gehören insbesondere Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung, aber auch mit schwerer Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung. Aber auch für Abgänger von Förderschulen oder Frauen und Männer, die bisher in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet haben, bieten Integrationisprojekte häufig eine sinnvolle Station zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Um den besonderen Aufwand auszugleichen, der mit dem hohen Anteil von besonders betroffenen schwerbehinderten Beschäftigten verbunden ist, erhalten Integrationsprojekte Förderpauschalen durch das LVR-Integrationsamt.

Förderpauschalen für besonderen Aufwand

Wichtig ist: Integrationsprojekte müssen sich eigenständig am Markt behaupten. Sie erhalten keine Zuschüsse, die ihnen im Wettbewerb Vorteile verschaffen. Die Förderung durch das LVR-Integrationsamt entspriecht grundsätzlich derjenigen, die jeder Arbeitgeber beantragen kann (siehe Infoseite Finanzielle Förderung). Sie wird jedoch als Pauschale gewährt. Wie bei allen anderen Arbeitgebern ist finanzielle Unterstützung möglich beispielsweise für Investitionen in neu geschaffene Arbeitsplätze oder als Ausgleich bei erhöhtem Betreuungsaufwand oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit. Die behinderten Beschäftigten erhalten eine arbeitsbegleitende Betreuung und werden bei der Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Integrationsprojekte können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung erhalten.

Übrigens: Ein Integrationsprojekt muss nicht immer ein rechtlich selbstständiges Unternehmen sein. Auch einzelne Betriebe oder Abteilungen können als Integrationsprojekt geführt und gefördert werden.

Das LVR-Integrationsamt berät Sie gerne. Hier können Sie auch den entsprechenden Antrag stellen. Schreiben Sie an integrationsprojekte@lvr.de  oder an den Landschaftsverband Rheinland, Integrationsamt, 50663 Köln.

Weiterführende Informationen:

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW unterstützt die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Integrationsprojekten mit der neuen Landesinitiative: "Integration unternehmen!".
Bis 2010 stehen 10 Mio.€ zur Finanzierung der Investitionskosten zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für Menschen zur Verfügung. 1000 Arbeitsplätze sollen so in NRW in Integrationsprojekten geschaffen werden.

http://www.integration.unternehmen.nrw.de/

 

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