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Der Landschaftsverband Rheinland finanziert für Menschen mit Behinderungen verschiedene Unterstützungsleistungen: zum Beispiel beim Wohnen, zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder Zuschüsse für schwerbehinderte Menschen im Beruf.
Nun können die Menschen mit Behinderungen wählen: Statt einer Sachleistung können sie in vielen Fällen einen Geldbetrag bekommen. Mit diesem Geld - dem persönlichen Budget - können Menschen mit Behinderung ihre Hilfen und Unterstützung selbst organisieren und bezahlen. Sie können auch selbst bestimmen, wer diese Hilfe leisten soll.
Das Persönliche Budget ist keine neue Unterstützungsleistung. Die Hilfe wird nur in anderer Form geleistet: als Geld für den Menschen mit Behinderung, statt wie bisher zum Beispiel als Geld an den Ambulanten Unterstützungsdienst, das Wohnheim oder die Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Auch bei den Leistungen des Integrationsamtes für schwerbehinderte Menschen im Beruf gibt es die Möglichkeit, das Geld für eine notwendige Arbeitsassistenz als Budget zu erhalten.
Die Menschen mit Behinderung erhalten somit mehr Möglichkeit, selbst über ihr Leben und ihre Unterstützung zu entscheiden - als Experten in eigener Sache.
Der Weg zum Persönlichen Budget durch den LVR ist der gleiche wie bei der Beantragung von Sachleistungen. Im Bereich "Wohnen" gilt immer: Die Grundlage für die Ermittlung des genauen Hilfebedarfs ist der individuelle Hilfeplan. Hier wird erfragt und festgehalten, welche Ziele der betroffene Mensch hat, wie er sie erreichen kann und welche Unterstützung er dabei braucht. In einem Gespräch mit den Fachleuten aus der jeweiligen Stadt oder dem Kreis (-der Hilfeplankonferenz-) wird dann beraten unt entschieden, in welchem zeitlichen Umfang Unterstüzungsleistungen erforderlich sind. Dies gilt auch dann, wenn die Unterstützung als Persönliches Budget ausgezahlt wird.
Die Unterstützungsleistungen werden dann in Geldbeträge umgerechnet. Die vom Landschaftsverband Rheinland ausgezahlten Geldbeträge sind genauso hoch wie die Finanzierung der Sachleistung, die ohne ein Persönliches Budget erforderlich wäre. Anstatt an den Dienst des Betreuten Wohnens oder das Wohnheim zahlt der Landschaftsverband Rheinland das Geld jetzt nur direkt an die Person mit Behinderung.
Nach der Hilfeplan-Konferenz erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller ein Schreiben mit der Information, wie viel Geld sie oder er jeden Monat erhält und welche Ziele mit diesem Geld erreicht werden sollen. Dieser Bewiligungsbescheid gilt in der Regel für ein Jahr.
Manchmal erhält eine Frau oder ein Mann mit Behinderung Hilfen von einer Stelle, manchmal von mehreren gleichzeitig: Das kann der Landschaftsverband Rheinland (LVR) sein oder eine Krankenkasse, die Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit oder eine Pflegekasse. Alle beteiligten Stellen zahlen dann gemeinsam, jeweils ihren Beitrag an dem Persönlichen Budget. Dies heißt dann Trägerübergreifendes Persönliches Budget.
Der LVR hat auch eine Infobroschüre zum Thema "Persönliches Budget" erstellt. Diese finden Sie hier als PDF-Datei zum herunterladen.