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Aktionsbereich 2: Zugänglichkeit

Zielrichtung 4: Den inklusiven Sozialraum mitgestalten

Mit Zielrichtung 4 hat sich der LVR zur Aufgabe gemacht, innerhalb seiner Zuständigkeiten an der Gestaltung eines inklusiven Sozialraum in den Kommunen vor Ort mitzuwirken. Dies bedeutet, Bedingungen zu schaffen, die ein selbstbestimmtes und gemeinschaftliches Leben aller Menschen in ihrer gesamten Vielfalt ermöglichen.

Der LVR verfolgt diese Zielrichtung mit unterschiedlichen Fördermaßnahmen und Projekten, wie die Jahresberichte zum LVR-Aktionsplan zeigen.

(Stand: November 2024)

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Zielrichtung 5: Die Barrierefreiheit in allen LVR-Liegenschaften herstellen

Barrierefreiheit bedeutet, die Umwelt so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen genauso nutzbar und zugänglich ist wie für Menschen ohne Behinderungen.

Dies ist nur Schritt für Schritt möglich. Mit der Zielrichtung 5 hat sich der LVR genau auf diesen Weg gemacht. Ziel ist es, langfristig die Barrierefreiheit in allen LVR-Liegenschaften herzustellen.

Für die Gebäude der Zentralverwaltung in Köln-Deutz hat der LVR im November 2013 mit den Verbänden von Menschen mit Behinderungen eine Zielvereinbarung gemäß § 5 Behindertengleichstellungsgesetz NRW abgeschlossen, die in Umsetzung befindlich ist.

Die Zielvereinbarung gilt gemäß Artikel 1 auch als Rahmenvertrag für die Herstellung von Barrierefreiheit in allen anderen Liegenschaften des LVR und seiner wie Eigenbetriebe geführten Einrichtungen.

(Stand: November 2024)

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Zielrichtung 6: Die Zugänglichkeit in allen Informations- und Kommunikationsmedien und -formaten im LVR herstellen

Ein zentraler menschenrechtlicher Grundsatz ist das Recht auf zugängliche Information und Kommunikation. Der LVR hat sich daher mit Zielrichtung 6 dazu verpflichtet, die Zugänglichkeit in allen Informations- und Kommunikationsmedien und -formaten im LVR herzustellen.

Was bedeutet zugängliche Information und Kommunikation? Alle Medien müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Formen von Beeinträchtigung wahrnehmbar und verständlich sind.

Anforderungen an barrierefreie Kommunikation wurden maßgeblich bei der Gestaltung des neuen Corporate Designs im LVR beachtet (z.B. Auswahl von Schrift und Farbpalette).

(Stand: November 2024)

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Zielrichtung 7: Ein universelles LVR-Veranstaltungsdesign entwickeln

Zielrichtung 7 bezieht sich wie Zielrichtung 6 auf einen bestimmten Teilaspekt von Zugänglichkeit und macht deutlich, dass auch Veranstaltungen Menschen mit und ohne Behinderungen offenstehen sollen. Bei allen Veranstaltungen des LVR ist daher grundsätzlich die diskriminierungsfreie Zugänglichkeit für alle interessierten (bzw. eingeladenen) Menschen sicherzustellen. Dabei ist es wichtig, Aspekte der Zugänglichkeit für den gesamten Prozess des Veranstaltungsmanagements zu berücksichtigen.

Die Stabsstelle Inklusion - Menschenrechte - Beschwerden hat mit dem „LVR-Dialog Inklusion und Menschenrechte" seit 2017 ein möglichst barrierefreies Veranstaltungsformat entwickelt.

(Stand: November 2024)

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Zielrichtung 8: Leichte Sprache im LVR anwenden

Leichte Sprache ist ein spezifisches Kommunikationsmittel, um die Zugänglichkeit von Information und Kommunikation gezielt für Menschen herzustellen, die sich in Folge von Leseeinschränkungen standardsprachliche Texte kaum oder gar nicht erschließen können. Zum primären Adressatenkreis zählen insbesondere Menschen mit sog. Lernschwierigkeiten. Leichte Sprache ist somit ein besonderer Aspekt von Zielrichtung 6.

Der Einsatz der Leichten Sprache – als strukturelle Maßnahme oder im Sinne einer angemessenen Vorkehrung – sollte stets unter dem Aspekt des konkreten Bedarfes und der Wirksamkeit zur Herstellung erforderlicher Zugänglichkeit beurteilt werden.

Die LVR-Stabsstelle Inklusion - Menschenrechte - Beschwerden hat gemeinsam mit der Agentur Barrierefrei NRW Empfehlungen zum strategischen Umgang mit Leichter Sprache für Träger öffentlicher Belange erstellt.

Seit Mai 2017 erhalten alle politischen LVR-Vorlagen, in deren Beratungsfolge der Ausschuss für Inklusion bzw. sein Beirat für Inklusion und Menschenrechte vorgesehen ist, standardmäßig einen bebilderten Zusatztext in leichter Sprache. Hier steht der Aspekt der Bewusstseinsbildung im Vordergrund.

(Stand: November 2024)

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