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Wie funktioniert der LVR-Aktionsplan?

Der LVR-Aktionsplan unterscheidet sich konzeptionell deutlich von den Aktionsplänen anderer staatlicher Akteure auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene. So enthält der LVR-Aktionsplan keinen in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht weitgehend abgeschlossenen Maßnahmenkatalog.

Stattdessen verfolgt der LVR ein BRK-Mainstreaming:

  • Inhaltlich bedeutet „BRK-Mainstreaming“, dass alle Bereiche des LVR grundsätzlich im Sinne eines Querschnittanliegens angesprochen und einbezogen sind.
  • Verfahrensmäßig bedeutet „BRK-Mainstreaming“, dass die Umsetzung des LVR-Aktionsplans in Politik und Verwaltung in den allgemeinen Prozessen und Gremien verankert ist.

Eine „Querschnittsfunktion“ haben in diesem Kontext auf Seiten der politischen Vertretung des LVR der Ausschuss für Inklusion mit seinem Beirat für Inklusion und Menschenrechte sowie auf Seiten der Verwaltung die Stabsstelle Inklusion - Menschenrechte - Beschwerden inne.

Das Kernelement des Aktionsplans bilden 12 strategische Zielrichtungen in vier Aktionsbereichen. Diese vier Aktionsbereiche sind:

  • Aktionsbereich 1: Selbstvertretung und Personenzentrierung
  • Aktionsbereich 2: Zugänglichkeit
  • Aktionsbereich 3: Menschenrechtsbildung
  • Aktionsbereich 4: Menschenrechtsschutz durch Verwaltungshandeln

Die 12 Zielrichtungen wurden in einem verbandsweiten Projekt aus den Allgemeinen Grundsätzen der BRK (Artikel 3) und den Handlungsfeldern des LVR abgeleitet. Mit den erarbeiteten Zielrichtungen werden die bedeutenden menschenrechtlichen Anliegen der BRK dauerhaft in der Arbeit des LVR verankert.

Das sind die 12 Zielrichtungen des LVR-Aktionsplans: Z1. Die Partizipation von Menschen mit Behinderung im LVR ausgestalten Z2. Die Personenzentrierung im LVR weiterentwickeln Z3. Die LVR-Leistungen in Form des Persönlichen Budgets steigern Z4. Den inklusiven Sozialraum mitgestalten Z5. Die Barrierefreiheit in allen LVR-Liegenschaften herstellen Z6. Die Zugänglichkeit in allen Informations- und Kommunikationsmedien und -formaten im LVR herstellen Z7. Ein universelles LVR-Veranstaltungsdesign entwickeln Z8. Die Leichte Sprache im LVR anwenden Z9. Menschenrechtsbildung im LVR systematisch betreiben Z10. Das Kindeswohl und Kinderrechte im LVR als inklusiven Mainstreaming-Ansatz schützen Z11. Die Geschlechtergerechtigkeit im LVR als inklusiven Mainstreaming-Ansatz weiterentwickeln Z12. Vorschriften und Verfahren im LVR systematisch untersuchen und anpassen
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Die 12 Zielrichtungen des LVR-Aktionsplans im Überblick