FAQ zu Praktikum und Volontariat
FAQ zu Praktikum und Volontariat
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte reichen Sie ein Anschreiben mit Hinweis des von Ihnen gewünschten Praktikumszeitraums sowie einen tabellarischen Lebenslauf ein. Bitte geben Sie auch an, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder um ein freiwilliges Praktikum handelt. -
Wie lange dauert ein Praktikum?
Je nach Wunsch bzw. nach zeitlicher Vorgabe, wenn es sich um ein berufliches Pflichtpraktikum handelt. -
Wie bewerbe ich mich für ein Praktikum?
Online über diese LVR-Internetseite oder per E-Mail. -
Wird eine Praktikumsvergütung bezahlt?
Es werden nur solche Praktika vergütet, die unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes fallen, wie zum Beispiel Vorpraktika und Berufspraktika im Anerkennungsjahr. Praktika, die nicht unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes fallen, wie Schülerpraktika, werden nicht vergütet. -
Wer kann bei uns ein Praktikum machen?
Beim LVR können sowohl Schülerpraktika als auch Praktika im Rahmen eines Studiums absolviert werden. Zudem sind freiwillige Praktika zur beruflichen Orientierung für maximal drei Monate möglich. -
Welche Bewerbungsfrist muss ich beachten?
Bitte melden Sie sich 4 bis 6 Monate vor dem gewünschten Praktikumsbeginn. -
In welchen Geschäftsbereichen des LVR kann ein Praktikum erfolgen?
Grundsätzlich können Praktika im Verwaltungsbereich (z.B. im zentralen Einkauf, in der Sozialhilfe oder im Personalwesen), im kaufmännischen Bereich (LVR-Fachbereich Finanzmanagement), handwerklichen Bereich (z.B. Tischlerei, Haustechnik, Druckerei) und im IT-Bereich (z.B. Anwendungsentwicklung/Systemintegration, Marketing, Kommunikationstechnik) gemacht werden. Es besteht zudem die Möglichkeit Praktika in Bereichen ohne bzw. mit geringer PC-Tätigkeit zu absolvieren (z.B. Poststelle, Registratur, Botendienst).