Trainingsmaßnahmen
Beschäftigung von besonders betroffenen jugendlichen Schwerbehinderten (JSB)
Allgemeines
Im Jahr 1997 wurde ein Stellenpool eingerichtet, um besonders betroffenen jugendlichen schwerbehinderten Menschen eine Beschäftigungsmöglichkeit zu geben.
Ziel dieser Trainingsmaßnahme ist es, auf eine spätere Ausbildung vorzubereiten bzw. eine spätere Ausbildungsfähigkeit zu erproben.
Es bleibt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Maßnahme freigestellt, sich für die verschiedenen Ausbildungsberufe des LVR bei der zuständigen Stelle zu bewerben. In diesem Fall müssen die Bewerberinnen und Bewerber an dem üblichen Auswahlverfahren teilnehmen.
Die Teilnahme an dieser Trainingsmaßnahme begründet keinen Anspruch auf einen späteren Ausbildungsplatz oder auf eine spätere befristete oder unbefristete Tätigkeit.
Einstellungsvoraussetzungen
Anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 2 bzw. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGBXI).
Die Bewerberin / der Bewerber sollte in der Regel nicht älter als 25 Jahre sein.
Die schwerbehinderten Jugendlichen müssen in der Lage sein, ohne ständige Betreuung einfache Tätigkeiten selbständig auszuführen.
Bewerbung
Bewerbungen richten Sie bitte an den
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Personal und Organisation - 12.23-
50663 Köln
Bewerbungsunterlagen
- formloses Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf (tabellarisch) unterschrieben
- Kopie des letzten Schulzeugnisses
- Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vor- und Rückseite) bzw. des Gleichstellungsbescheides
Rechtsgrundlage
Die Beschäftigung erfolgt nach dem Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) in Verbindung mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Es werden befristete Arbeitsverträge von einem Jahr geschlossen. Die Probezeit beträgt 3 Monate.
Bei besonderer Bewährung besteht die Möglichkeit einer Verlängerung von maximal einem Jahr.
Einsatzmöglichkeiten
Die Einsatzmöglichkeiten werden nach den individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber ausgesucht.
Einsatzorte können neben der Dienststelle Köln-Deutz auch sämtliche Dienststellen des LVR sein. Hierbei wird im Interesse der Bewerberin / des Bewerbers darauf geachtet, einen Einsatzort in Wohnortnähe zu finden.
Verdienst
Schwerbehinderte Jugendliche erhalten während der Trainingsmaßnahme die Stufe 2 der Entgeltgruppe 1 TVöD.
Urlaub
Die Beschäftigten erhalten den tariflich vereinbarten Erholungsurlaub sowie den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB XI).
Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter
Martin Reuter
Telefon: 0221 809-7546
E-Mail: martin.reuter@lvr.de